13 Dez 2017

Die Schuldenbremse wirft ihre Schatten voraus

von Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup

 

Für viele Bundesländer kommt es 2020 zum Showdown. Da die Länder so gut wie keine Möglichkeit haben, die Steuern zu erhöhen, wird ihnen nichts anderes übrigbleiben, als die Ausgaben zu senken. Das wird katastrophale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben: gesellschaftliche Segmentierung in Arm und Reich und noch mehr Verfall. Der Politikwissenschaftler Stefan Bajohr bezeichnet die Schuldenbremse als das „Ergebnis des neoliberalen Staatsverständnisses, das den privaten Nutzen voranstellt und den öffentlichen Sektor daran hindern will, das Allgemeininteresse an ausreichenden öffentlichen Leistungen vor allem in den Bereichen Gesundheit und soziale Sicherheit, Chancengleichheit und Bildung, Umweltschutz und Kultur zu realisieren“ („Die Schuldenbremse. Politische Kritik des Staatsschuldenrechts“, Wiesbaden 2016, S. 27).

Es war die große Koalition aus CDU/CSU und SPD, die im Juni 2009 im Rahmen der Föderalismusreform II diesen ökonomischen Unsinn ins Grundgesetz geschrieben hat. Seitdem verlangt Art. 109 (3) GG, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Dabei wurde die maximal zulässige Nettoneuverschuldung künstlich in eine strukturelle und eine konjunkturelle Komponente differenziert und pauschal für den Bund ab 2016 in der strukturellen Komponente nach Art. 115 GG auf 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts begrenzt. Und die Bundesländer dürfen ab 2020 überhaupt keine Schulden mehr machen beziehungsweise Kredite aufnehmen. Um den finanzschwachen Ländern letztmalig zu helfen und die Anpassung zu erleichtern, wurden ihnen zwischen 2011 und 2019 insgesamt 7,2 Milliarden Euro an Finanzmitteln (jährlich 800 Millionen Euro) vom Bund zur Verfügung gestellt. Auch um den 2019 auslaufenden Solidarpakt II mit Ostdeutschland neu zu regeln, wurde kurz vor der Bundestagswahl im September 2017 der heftige Streit um den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern beigelegt. Gemäß Finanzpakt gelten ab 2020 neue Regeln zwischen „armen“ und „reichen“ Bundesländern sowie zwischen Bund und Ländern. Demnach zahlt der Bund 9,52 Milliarden Euro in das neue Umverteilungssystem zu Gunsten der Länder ein.

Am Ende wird dies aber alles nicht reichen. Die Schuldenbremse wirft ihre Schatten voraus und zwingt Bund und Länder in eine verheerende Austeritätspolitik, die schon einmal in den 1920er und 30er Jahren in Deutschland Schlimmstes ökonomisch und politisch angerichtet hat. Damals wie heute verfängt offensichtlich in Politik und Öffentlichkeit schon allein die Nennung der absoluten staatlichen Schulden in Höhe von gut 2.000 Milliarden Euro, um ein ganzes Volk zu verdummen. Dabei handelt es sich bei der staatlichen Verschuldung nur um ein volkswirtschaftliches Aggregat. Wenn man zum Vergleich die Verschuldung des Unternehmenssektors heranzieht, wird schnell deutlich, dass die Staatsverschuldung schon allein vom Niveau her so dramatisch gar nicht ist. Die nicht finanziellen Kapitalgesellschaften in Deutschland stehen mit rund 2.100 Milliarden Euro an Fremdkapital und die finanziellen Kapitalgesellschaften mit etwa 2.400 Milliarden Euro „in der Kreide“. Die Verschuldung des Unternehmenssektors ist also mehr als doppelt so groß wie die des Staatssektors. Niemand jedoch kommt hier auf die Idee, den Unternehmen das Aufnehmen von Schulden (Krediten) per Gesetz zu verbieten. Und von den bornierten Verschuldungskritikern wird nicht einmal verstanden, dass die Summe aller Schulden in einer Volkswirtschaft immer gleich groß der Summe allen Vermögens ist. Im Hinblick auf künftige Generationen werden somit nicht nur die Schulden vererbt, sondern auch die dahinter stehenden Forderungen beziehungsweise das Vermögen. Wenn wir in der Presse lesen, die deutsche Staatsverschuldung betrage pro Bürger mehr als 2500 Euro, so kann man das ökonomisch auch umdrehen und sagen: Jeder Bürger hat beim deutschen Staat im Mittel ein Guthaben von mehr als 2500 Euro. Diejenigen, die populistisch eine „Schuldenuhr“ aufstellen, sollten seriöser Weise daneben eine „Vermögensuhr“ aufstellen.

Nur eine staatliche Verschuldung im Ausland könnte Probleme bereiten. Dies hängt aber von der jeweiligen wirtschaftlichen Potenz einer Volkswirtschaft ab. So stellt die Auslandsverschuldung der Griechen ein Problem dar, während dies für die USA nicht zutrifft. Auch die deutsche Auslandsverschuldung ist völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Durch die permanenten hiesigen hohen Leistungsbilanzüberschüsse (und in Folge Kapitalexporte) ist das Ausland in Deutschland verschuldet. Mittlerweile mit über 2.100 Milliarden Euro. In der Saldierung von Vermögen und Schulden gilt daher, der deutsche Staat ist nur bei sich selbst verschuldet. Das ist so, wie wenn sich Eheleute untereinander Geld leihen. Der private Haushalt von beiden hat dann auch keine Schulden.

Unerträglich ist ebenso die immer wieder vorgebrachte Umverteilungsthese in Sachen Staatsverschuldung. Es käme zu einer Umverteilung von unten nach oben, weil der Staat sich bei vermögenden Staatsbürgern verschuldet, die fälligen Zinsen aber aus dem allgemeinen Steueraufkommen begleichen würde. Wer so ökonomisch einfältig argumentiert, der stellt eine ökonomische Kausalität auf den Kopf. Denn: Zinseinkommen entstehen nicht durch Staatsverschuldung, sondern aus der Tatsache heraus, dass das Vermögen in Deutschland völlig ungleich verteilt ist und deshalb die Vermögenden in die für sie glückliche Lage versetzt werden, dem Staat ihre überflüssigen Ersparnisse, die der britische Nationalökonom John Maynard Keynes „räuberische Ersparnis“ genannt hat, anbieten zu können. Oder kreditiert der Hartz-IV-Empfänger den Staat?

Schulden sind außerdem immer relativ zu sehen. Absolute Zahlen sind in der Ökonomie Leeraussagen. Das Wachstum der Verschuldung in Relation zum Wachstum der Wirtschaft ist die einzig richtige Betrachtung. Dabei spielen selbstverständlich auch die Zinsen eine Rolle. Hier gilt insgesamt, dass der Schuldenstand des Staates unter Berücksichtigung von Zinszahlungen auf die Schuld immer dann nicht zunimmt, wenn die Defizitquote des jeweils laufenden Jahres kleiner als null ist. Ist demnach der Zinssatz größer als die Wachstumsrate der Wirtschaft, so muss zur Einhaltung der Schuldenstandsquote ein Primärüberschuss im Staatshaushalt realisiert werden. Dieser Überschuss ergibt sich als Positivsaldo aus laufenden Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung der Zinsausgaben.

Da in der Bundesrepublik Deutschland seit Ende der 1970er Jahre die Zinssätze höher waren als die Wachstumsraten der Wirtschaft stieg in Folge auch die staatliche Verschuldungsquote trotz einer restriktiven Finanzpolitik fast kontinuierlich an. Inzwischen hat sich die Zinsproblematik aber auf Grund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2007 gravierend geändert. Jetzt gilt: Die Wachstumsraten sind größer als die Zinsraten. Es liegt mit 400.000 Milliarden Euro weltweit reichlich Überschussliquidität vor. Diese muss sich jedoch jährlich in einer weltweiten Produktion von nur 75.000 Milliarden Euro verwerten. So können die Vermögenden dann noch lange über einen „Minuszinskapitalismus“ (Rudolf Hickel) jammern. Er wird ihnen einen weiteren und sicheren Vermögensverlust bescheren. Leider auch den Kleinsparern. Es kommt sozusagen zu einem atomisierten Kapitalschnitt. Wer das nicht will, der muss einen gezielten Kapitalschnitt bei den wirklich Reichen dieser Welt machen, zum Beispiel bei den acht reichsten Männern der Welt, denen die Hälfte allen Vermögens der Erde gehört und die damit über ihre Schuldner herrschen. „In einer wirklichen Demokratie würden die Schulden einfach gestrichen. Aber das passiert nicht. Stattdessen übernimmt die Oligarchie die Macht. Sie achtet darauf, dass sie ihr Geld bekommt“, sagt der international renommierte US-Ökonom Michael Hudson in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau (vom 11./12. November 2017).

Dann aber auch noch auf öffentliche Investitionen bei einem Investitionsstau von 136 Milliarden Euro im staatlichen Sektor in Deutschland zu „Gunsten“ einer „schwarzen Null“ im Staatshaushalt zu verzichten, kann mit keiner anderen Dummheit mehr überboten werden. Herrschende Politik ist aber leider ökonomisch dumm! Und die Vermögenden nicht minder. Sie müssen schließlich ihr nur in Deutschland angesammeltes Vermögen von rund 11.900 Milliarden Euro über Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften in Anlage bringen. Mit der Schuldenbremse verlieren sie aber einen sicheren staatlichen „Anlagehafen“ für ihr erbeutetes Vermögen. Die Betonung liegt hier auch auf „sicher“. Denn bei keinem Schuldner liegt eine geringere Risikoprämie vor als beim deutschen Staat. Die Vermögenden wollen deshalb auch nicht auf diesen sicheren staatlichen „Anlagehafen“ verzichten. Somit kommt ihnen die Politik entgegen und umgeht die Schuldenbremse durch „Schattenhaushalte“ in ausgegründeten Investitionsgesellschaften wie zum Beispiel einer Autobahn- oder einer Schulgebäudesanierungs-GmbH. Dann werden durch „öffentlich-private“ oder „öffentlich-öffentliche Partnerschaften“ die Staatshaushalte nicht belastet, und es bestehen trotzdem weiterhin sichere staatliche „Anlagehäfen“ für die Vermögenden. Insofern ist die Schuldenbremse momentan doppelt schlimm: einerseits, weil sie überhaupt besteht beziehungsweise eingeführt wurde, andererseits, weil sie von der Politik verfassungswidrig fleißig umgangen und das Umgehen in Zukunft noch massiv zunehmen wird. Anstatt einfach die Schuldenbremse abzuschaffen und einen wirtschaftspolitischen Fehler einzugestehen, begeht selbst der amtierende rot-rot-grüne Senat in Berlin mit der geplanten Gründung einer Schulsanierungs-GmbH Verfassungsbruch (vgl. „Marode Schulen: Die dubiose Milliarden-Wette“, in: Berliner Zeitung vom 3.11.2017).

 

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