07 Aug 2017

Politische Kausalität & betriebliche Mitbestimmung

von Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup

 

Kausalität identifiziert eine Beziehung zwischen Ursache und Wirkung. Bei einer Monokausalität verursacht genau ein Ereignis eine oder auch mehrere Wirkungen. Bei Multikausalität liegen dagegen mehrere Ursachen für eine Wirkung vor und bei einer transitiven Kausalität ist eine Wirkung gleichzeitig auch eine Ursache.

In der Sprache der Ökonomen wird hier zwischen auslösenden Faktoren und bestimmten Symptomen eine Hypothese postuliert und durch logische Deduktionen werden weitere Hypothesen aufgestellt. Überstehen diese einen Konsistenz- und Empirietest, gelten sie als vorläufig gültige Wirtschaftstheorie.

Auf diese stützt sich dann die Wirtschaftspolitik, die in nicht intersubjektiv vergleichbaren (normativen) Werturteilen das jeweilige Soll der Wirtschaft determiniert. Wie die Wirtschaft sein soll hängt von Interessen ab und ist immer eine Funktion der Macht. Wer davon am meisten hat, setzt sich durch. Das gilt nicht nur für Monopolisten oder marktbeherrschende Unternehmen auf den Gütermärkten.

Leider kommt die heute herrschende Wirtschaftspolitik fast ohne ein kausales Denken aus. Im politischen Alltag werden nicht mehr die Krisenursachen bekämpft, sondern die Wirtschaftspolitik ist nur noch auf eine symptomhafte Palliativpolitik beschränkt, die zwar eine Linderung der Wirkungen verspricht, die entscheidende Krisenursache aber nicht beseitigt. Der Mediziner würde sagen, der Patient ist trotz verabreichter Medikamente immer noch krank.

So wird, um hier nur zwei Beispiele anzuführen, die Umverteilung von Einkommen zu Gunsten der Kapitaleigentümer und auch die Zunahme der Armutsquote nicht von der Ursache her bekämpft, sondern nur mit Palliativmitteln wie dem gesetzlichen Mindestlohn oder mit einer Aufstockung von Hartz-IV-Mitteln – in beiden Fällen übrigens, was die Höhe angeht, völlig unzureichend. Die eigentliche Ursache aber, die bestehende Massenarbeitslosigkeit und das tief vorhandene Prekariat, werden dagegen von der Politik völlig ausgeblendet und deren Beseitigung nicht forciert.

Auch mit einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes und einer verlängerten Bezugsdauer der Unterstützung, die der SPD-Kanzlerkandidat, Martin Schulz, fordert, wird die Ursache nicht beseitigt. Auch er fordert nur eine Erhöhung der Palliativmittel. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie die Förderung eines öffentlichen Beschäftigungssektors wären die richtigen Instrumente.

Oder ein anderes Beispiel: Das bedingungslose Grundeinkommen, vielfach gefordert. Hier soll durch eine Mitleidsökonomie verarmten und wirtschaftlich ausgegrenzten Menschen Linderung verschafft werden, ohne aber die Ursache, Arbeitslosigkeit und die Umverteilung der Wertschöpfung zu den Kapitaleignern, aus der Welt zu schaffen.

Warum verhält sich die herrschende Politik wirtschaftspolitisch aber so kontraproduktiv, indem sie nur an den Symptomen herumdoktert und die wahren Ursachen der Krise nicht beseitigt, ja nicht einmal benennt und ehrlich diskutiert? Weil Wirtschaftspolitik, wie bereits oben erwähnt, immer nur normativ und interessengeleitet ist und hier die in der Gesellschaft verteilte wirtschaftliche Macht zum Interessenentscheider wird.

Haben die Kapitaleigentümer, so muss die Frage lauten, überhaupt ein Interesse an der Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit? Nein, das haben sie nicht. Bei einer vollbeschäftigten Wirtschaft müssen sie die Einkommensinteressen der abhängig Beschäftigten berücksichtigen und auch die armen und arbeitslosen Menschen fallen als lohndrückende Reservearmee aus. Die Gewerkschaften könnten sogar die Wertschöpfung zu Gunsten der Beschäftigten umverteilen.

Die Lohnquote würde zu Lasten der Mehrwertquote steigen. Dies war jedenfalls der empirische Befund in den 1960er Jahren, wo die bundesdeutsche Wirtschaft vollbeschäftigt war. In die andere Richtung einer Umverteilung von unten nach oben, also zu Lasten der Lohnquote, ging es immer dann, wenn ein Überschussangebot an Arbeit zu Arbeitslosigkeit führte.

Für den Zustand der Arbeitslosigkeit nehmen die Kapitaleigentümer sogar den induzierten Nachfrageausfall in Kauf. Wohlwissend das es dafür für sie noch eine Lösung gibt. Nämlich die ausfallende kaufkräftige Binnennachfrage durch Exportüberschüsse und damit Einkommensströme aus dem Ausland zu kompensieren. Das kommt doch bekannt vor! Oder? Natürlich!

Der Doppelcharakter von Arbeitskosten, nicht nur Kosten aus Sicht der Kapitaleigner, sondern auch Einkommen aus Sicht der abhängig Beschäftigten zu implizieren, wird dadurch aufgelöst.

 

Entlassungen verbieten und die Mitbestimmung in den Firmen ausbauen

Kapitaleigner entlassen nicht nur bei Verlusten – in einer unternehmerischen Krisensituation – abhängig Beschäftigte und stürzen sie in die Arbeitslosigkeit, sondern selbst dann, wenn Unternehmen hohe Gewinne und Kapitalrenditen erzielen. Sind Entlassungen bei nachhaltigen Verlusten noch nachvollziehbar, so gilt dies bei Gewinnen mit Sicherheit nicht.

Um jedoch im Rahmen einer erweiterten Kapitalakkumulation ihr Ziel maximaler Renditen zu erreichen, dünnen die Kapitaleigner ständig ihre Belegschaften durch Rationalisierungen aus. Dies erhöht eben den Gewinn. Dieser steigt auch dadurch, dass die Kapitaleigner zur Konkurrenzeliminierung durch Fusionen das Angebot verknappen. Im Ergebnis wächst so die Kapitalzentralisation und in Folge die ausbeuterische Marktmacht.

Das reicht aber noch nicht: Außerdem werden in bereits hoch konzentrierten Konzernstrukturen selbst profitträchtige Tochterunternehmen geschlossen. Auch hierdurch soll am Ende eine noch mächtigere Marktposition stehen. Und wenn dies alles immer noch nicht reicht, werden Kartelle konstituiert und das Kapital scheut selbst den Galgen nicht.

Das Bundeskartellamt als Wettbewerbshüter steht diesen marktwirtschaftlichen Pervertierungen ohnmächtig gegenüber. Das Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen hilft da jedenfalls nur wenig.

Und die gesetzgebende Politik versagt gleich noch einmal, denn die Beschäftigten müssen in einem einseitigen kapitalorientierten Arbeitsrechtssystem die negativen Konsequenzen der Profitgier tragen. Sie verlieren ihre Arbeit oder haben Einkommenseinbußen und müssen sich mit schlechteren Arbeitsbedingungen begnügen.

Dies ist gesamtgesellschaftlich völlig inakzeptabel. Denn ohne die Arbeit der abhängig Beschäftigten ist kein Produktionsoutput möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im ökonomischen Prozess durch ihre Reduktion auf ein Arbeitsentgelt die einzigen Mehrwertschaffenden. Nur dies erklärt den Mehrwert beziehungsweise Gewinne, Zinsen und Grundrenten. Dennoch wird den Beschäftigten aber weiterhin eine gleichberechtigte Mitbestimmung verweigert. Hier gibt es offensichtlich insgesamt zu viel Politiknähe zum Kapital.

 

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