12 Dez 2015

Geld neu denken

von Pan Pawlakudis

 

Prolog

Geld ist zweifellos eine großartige Erfindung, eine ideelle Konstruktion mit Wert und Gegenwert, zeitlos anwendbar, bisweilen dogmatisch, selbst frei von Schuld und demokratisch. Vergleicht man die Gesellschaft mit einem Organismus, so ist Geld das Blut, das Lebenswichtiges zu Lebenswichtigem transportiert. Es müsste einzig dafür Sorge getragen werden, dass dieser Kreislauf nicht gestört wird, an keinem Punkt so viel Blut „abgezapft“ wird, dass der Organismus Schaden nimmt!

Geld erlaubt (im Idealfall) die unbegrenzte Speicherung und Vermehrung von Werten, wobei Werte, im Kontext des Zeitgeistes stehend, eine unterschiedliche Gewichtung erfahren. Aber, nicht erst im mikrosekunden getakteten Börsenalltag unserer Tage ist der Wert des Geldes, das Geld selbst, das eine selbstzerstörerische Qualität erreicht hat; es läuft gerade ungehindert Amok!

In jeder alternativen Diskussion über die Reformierung des Geldwesens wird, unterschiedlich nuanciert, mehr oder weniger dasselbe verlangt: Vollgeld, resp. wertgedecktes Geld (i.d.R. durch Gold), Finanzierung über Spitzensteuern, Verteilung von Oben nach Unten, von Unten nach Oben, alles so belassen wie es ist und alle 50 Jahre ein Haircut usw., usw.

Zweifellos sind es zum Teil begründete und berechtigte Forderungen, Reaktionen auf ein System, das mit sich selbst schwanger geht und trotz bedenklicher Beschwerden jedwede Veränderungen abwehrt, was in der Folge Wut provoziert. Wut ist oft kreativ, selten aber heilsam!

Reformen werden zwar verlang, nur geht der größte Teil der Reformvorschläge nicht in die Vertikale und weil sie lediglich oberflächlich und symptomheilend sind, können sie wieder annulliert werden, wenn der politische Status-Quo es ermöglichen wird können! Es werden, eher weniger erfolgreich, Symptome bekämpft und nicht die Ursache: der Zweck des Geldes selbst.

Bestimmt hängt diese immer gleiche Praxis weniger vom Vermögen ab, Neues und Unorthodoxen zuzulassen, als von der Verhaftung und folglich vom Verharren in eine ideologisch domestizierte Alltagsroutine. Die Kerngröße eines Paradigmenwechsels jedoch, hängt zentral von einem Lenkungsinstrument ab, das Spekulationen und Machtkonzentration durch Reichtum verunmöglicht: die zeitliche Gültigkeit des Geldes. Denn egal wie eine Krise entsteht, egal welche Gründe angeführt werden, um einen sozialen Kahlschlag fast biblisch, eschatologisch zu rechtfertigen, geht es doch am Ende um Geld, Macht und Einfluss!

Geld ist zugleich das Zentrum jeglichen Übels und das Werkzeug genau dies zu beenden.

Dez 2015
Pan Pawlakudis

  

Von der Idee einer wunderbaren Freundschaft

Mit der Erfindung des Geldes startete auch die Globalisierung menschlicher Kreativität. Jagen und Sammeln behinderte den Drang zu verändern, Neues zu wagen, zu forschen, zu entwickeln, zu verbessern. Die Bequemlichkeit, nicht mehr allein auf sich gestellt umherwandern zu müssen, zwang den Menschen regelrecht seine Gemeinschaft effektiver zu organisieren, sie zu modernisieren und sie seinen Bedürfnissen anzupassen.

Warentausch blieb jedoch ein Problem; wie sollte ein Bauer, der im Sommer erntet, im Winter Waren tauschen? Auch Steinzeitmenschen achteten auf das Verfallsdatum! Neben der Zähmung des Feuers, ermöglichte die Idee des Geldes einen evolutionären sozioökonomischen Quantensprung!

Eine zwingende Eigenschaft des Geldes ist sein Wert. Wer definiert ihn, wie wird er gemessen und vor allem, wie lange bleibt dieser Wert gültig? Was in Massen von Jedermann generiert werden konnte, diente verständlicherweise nicht seiner Wertbestimmung, genauso wenig aber Nützliches: domestizierte Tiere, kultivierte Ackerflächen etc. Es musste etwas sein, das ohne großen Aufwand „transportabel“ war.

Hier war es Gold und Silber, auf den Fiji Inseln seltene Muscheln, wobei anfänglich, aufgrund fehlenden metallurgischen Wissens, Muscheln durchaus auch im steinzeitlichen Europa ein akzeptables Tauschmittel waren. Die Gemeinschaft setzte Wert mit Seltenheit gleich. Alles eine Frage des Glaubens und Vertrauens; so wie heute! Somit hatte auch ein Bauer im Winter genügend Muscheln zur Verfügung, um zu überleben, wenn er nach seiner sommerlichen Ernte für einen Sack Weizen die nötige Anzahl Muscheln bekam.

Ab dem 8 Jahrtausend v. Chr. entwickelte sich das Hüttenwesen und es war eine Frage der Zeit bis sich die Gesellschaften entschlossen Metall in Münzen zu gießen und die brüchige Muschelwährung zu ersetzen. Das Geld, wie wir es im Grundsatz heute noch so verstehen und handhaben, wurde geboren. Bis es aber soweit war mussten fast 6.000 Jahre vergehen. Wenn man bedenkt, dass die Muschelwährung länger Bestand hatte als wir Münzgeld nutzen, sollten wir unseren Vorfahren für ihre Beharrlichkeit und den Sinn fürs Wesentliche dankbar sein.

Um 1.000 v. Chr. bei den Assyrern angefangen, die Metallkeile als Geld verwendeten, über die antiken Hellenen, die um das 7.Jh. v. Chr. als erste Münzen prägten, dem Papiergeld der Chinesen, ca. 10. Jh. n. Chr., dessen Fälschen mit dem Tod bestraft wurde, bis ins Hochmittelalter, waren Münzen und Geldscheine quasi gesetzliche Zahlungsmittel.

Eines hatten diese verschiedenen Geldwährungen über die vielen Jahrhunderte gemeinsam: sie waren für eine begrenzte Dauer gültig: 12 Monate – von Weizenernte zu Weizenernte, das Maß des Wohlstandes. Deshalb findet sich auf jede Münze ihrer Zeit auch das Prägedatum wieder, resp. verschiedene Abbildungen (Götter, Tiere, Pflanzen usw.), die eine genaue Bestimmung der Gültigkeitsdauer ermöglichten!

Macht durch Geld

Geld dient als temporärer Speicher einer erbrachten Leistung, bzw. als Vorschussspeicher einer Verbindlichkeit, die noch in Leistung zu erbringen ist – dem Kredit. Das Kreditwesen ist älter als man annehmen würde. Bereits die Sumerer leisteten sich, lange vor der Nutzung von Münzen, eine Art Kreditbuchhaltung!

Jahrhundertelang war das System „Geld“ Garant prosperierender Gesellschaften. Noch vor der Gründung der ersten Bank moderner Ausrichtung in Venedig, hatten von Fürsten, Königen und Kaisern ausgegebene Geldmünzen in Zentraleuropa eine bestimmte Gültigkeitsdauer, es sei denn, sie waren aus Silber oder Gold. Letztere wurden auch außerhalb des fürstlichen Einflussbereiches akzeptiert, da Silber und Gold auch anderswo begehrt waren.

Im Hochmittelalter (ca. 1100 bis 1450 n. Chr.) war in der Regel die Gültigkeit von Münzen aus minderwertigem Metallblech auf 12 Monate beschränkt, aber die Folgen waren phänomenal: blühende Handwerksstände und Städte, Wohlstand und Überfluss an Waren und Dienstleistungen. In dieser Zeit wurde die Hanse gegründet, es wurden neue Handelswege bestimmt und Gilden, Universitäten, Krankenhäuser und Caritatives entstanden. Es wurden großartige, verschwenderische Gebäude gebaut, Kathedralen, Burgen und Schlösser, das Postwesen entstand, Handelshäuser wurden gegründet und Schiffsflotten gebaut um die Waren und Produkte zu transportieren. Die durchschnittliche Arbeitszeit betrug gerade mal 20 bis 25 Stunden in der Woche.

 

Wer war schuld an dieser Kreativitätsexplosion?   

Weitläufig wird die Religiosität der Menschen dafür verantwortlich gemacht, dass die Kirche Kathedralen baute und Armenhäuser unterhielt. Sie manipulierte die atheologischen Laien mit Angst und Lob: Angst vor der Hölle, denn „…eher ginge ein Kamel durchs Nadelöhr als ein Reicher in den Himmel“ und der Erwerb von Gnaden, wenn man reichlich spendete. Mag sein, dass Religiosität auch eine Rolle spielte, aber nur sie macht die Prosperität jener vermeintlich „dunklen“ Zeitepoche nicht plausibler!

Die Wahrheit liegt wohl doch eher in der Mitte. Da das Geld nur für 12 Monate gültig war und ein Fürst für 70, bzw. 80 neue Geldstücke, 100 alte verlangte um mit der Wertdifferenz von 20%-30% seinen Hofstaat zu unterhalten, überlegten es sich die Handwerksmeister und die Kaufleute (die Reichen ihrer Zeit) nicht lange und gaben ihr Geld eher aus als dem Fürsten.

Zudem wurden nicht nur die Gesellen und Lehrlinge bezahlt, unterhalten und behütet, sondern auch deren Familien. Und weil immer noch viele Münzen übrigblieben, schenkten sie diesen Überschuss den wachsenden Städten und der Kirche, die all das leistete, was wir heute noch nutzen: Kirchen, das Bildungswesen, die Caritas, Klosteranlagen und all das, was in ihnen erfunden wurde.

 

Wie funktioniert unser Geldsystem

Begriffsexkursion:

Die Finanzkrisen, von 1847 bis 2008, die, bewertet man die hinterlassenen Zerstörungen mit nachhaltiger Qualität, durchaus als Weltkriege bezeichnet werden dürfen, wären ohne die Schwächen der neoklassischen Ökonomie nicht möglich, zumindest jedoch erheblich begrenzt.

Es scheint, dass der Gesellschaft abverlangt wird zu akzeptieren, kriminelle Energie in Verbindung mit exzellenter Nischen-Intelligenz trügen Verantwortung für diese Desaster. Mediale und institutionelle Bemühungen nötigen die Gesellschaft auch zu  akzeptieren, dass im fehlenden Fachwissen die Gründe zu verorten sind.

In einer Epoche grenzenlosen Informationsflusses ist es völlig inakzeptabel darauf zu bestehen, alle Fachleute hätten sich geirrt und Hunderttausende sündhaft gut bezahlte Betriebs- und Volkswirte, promovierte und habilitierte Fachleute, die ihren Studenten Fachwissen vermitteln sollen, beherrschen ihr ureigenes Fach nicht! Es drängt sich der Gedanke förmlich auf, die Ursachen an anderer Stelle zu suchen: das allgemeine Verständnis über Geld sowie dessen Schaffung, resp. Schöpfung, und Steuerung.

Der Glaube an den Wert des Geldes ist eine Sache der Erziehung. Geld wird als transzendente Macht, als dogmatische Unvergänglichkeit, als ein vor Gott existierendes Naturgesetz vermittelt. Es darf nicht kritisiert, geschweige angetastet werden. Wir sprechen vom Gläubiger und vom Schuldner; vom ehrenhaft  Glaubenden  und vom sündhaften Schuldigen. Dabei verkennt diese manipulative Sprachsemantik, dass sich Geldverleiher  und Geldvermehrer, denn das ist im besten Fall der Schuldner, gegenseitig bedingen. Statt auf derselben Augenhöhe, findet sich der Schuldner in einer unvorteilhaften Position wieder, weit tiefer als sein „Partner“, der an ihm gut verdient!

 

Die Rolle des Gruppenzwangs

Es ist ein Paradoxon, mehr vom Kollektiv als vom Individuum zu halten, mehr auf den Gruppenzwang zu achten als auf die Kreativität des Einzelnen, weniger auf Vernunft als auf eine Zugehörigkeit zu irgendetwas zu setzen. So könnte man den Menschen auch mit einem Floh vergleichen. Einige kluge Köpfe aus der Soziologie haben sich folgendes Experiment ausgedacht:

Sie legten eine Anzahl von Flöhen in einen Glasbehälter und maßen die Höhe jedes Flohsprungs. Sie konstruierten daraufhin einen Glaszylinder, der niedriger war, als der schwächste aller Flohsprünge und bedeckten die Öffnung mit einer Glasplatte. Die Flöhe konnten, Dank ihrer Sprungkraft, jederzeit aus dem Glaszylinder springen, wenn er oben offen wäre. Die Forscher beobachteten, was jeder annehmen würde: die Flöhe schlugen mit dem Kopf an die Glasabdeckung. Nach einer gewissen Zeit passten die Flöhe ihre Sprünge jedoch an und blieben konstant ein wenig unterhalb der Glasplatte um Kopfschmerzen zu vermeiden!

Nun legten die Forscher frische Flöhe in den Glaszylinder. Wie gehofft sprangen die neuen Flöhe gegen die Glasabdeckung, aber dieser Prozess dauerte nicht so lange, wie bei der ersten Gruppe. Die neuen Flöhe ahmten die älteren nach und passten ihre Sprunghöhe an. Sie integrierten sich ins Kollektiv. Und alle sprangen unter ihren Verhältnissen (wie Deutschland seit 14 Jahren).

Aber, nach welchem Floh richtete sich zuallererst die Gruppe, denn einen Auslöser, nicht mehr gegen die Glasplatte zu springen, muss es ja gegeben haben? Wer setze die Regel fest, auf die sich die Masse berief?

 

„In der Masse sinkt der Verstand mit der Anzahl der Versammelten“ Gustave le Bon

Dieses Verhalten ist auch bei uns Menschen zu beobachten. Einem traut man zu Regeln zu definieren, die der Gesellschaft nützen. Das geht solange gut bis sich aus einer Gruppe eine kleinere, gleichgesinnte herausbildet, die mehr auf Konkurrenz als auf Kooperation setzt. Diese Intention wird auch den eigenen Nachkommen anerzogen und es bildet sich zwangsläufig eine Elite, eine Führungsebene, der, den eigenen Vorteil im Blick,  immer mehr angehören möchten. Kaum einer, der nicht zu den Regierenden gehören möchte!

Die große Gruppe toleriert anfänglich und akzeptiert letztendlich den Führungsanspruch der Wenigen, die sich mehr und mehr das aneignen, was dem Kollektiv gehört. Die Masse weiß irgendwann nicht mehr, dass sie stark genug ist, aus dem Glaszylinder zu springen und glaubt der von der Elite pseudowissenschaftlich begründete Alternativlosigkeit!

Nichts ist hemmender als „Wir haben es immer so gemacht“. Eine subjektive, von wenigen Nutznießern modellierte Wirklichkeit lässt schwerlich ihre Demontage zu!  Dieses, Generationen übergreifende Phänomen, führt dazu, dass sich die Masse unreflektiert verhält. Das Grundprinzip der Eingliederung in ein organisches Leben, ist die Übernahme von Verhaltensmustern, auch wenn diese weit unter den eigenen Stärken und Möglichkeiten liegen. Der Druck der Gruppe diszipliniert das Individuum. Der Individualist unterliegt dem Konformitätsdruck, wird zum sogenannten Teamplayer und irgendwann, wider besseren Wissens, hinterfragt er keine Normen mehr!

 

Wie funktioniert das moderne Geldsystem?

Unser Geldsystem basiert nicht, wie allgemein geglaubt wird, auf ein mit Werten (Gold, Silber) gedecktes System. Der Wert einer Währung wird ursächlich aber vom Steueraufkommen eines Landes bestimmt. Substantiell sind Geldscheine und Münzen (die einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel) demnach auch Fiat Money, resp. Giralgelder, die keinem stofflichen Wert entsprechen. Die Steuern wiederum werden aber von den Steuerpflichtigen mit demselben (Papier)Geld bezahlt, das die Papierwährung decken soll! Und es funktioniert. Es funktioniert solange, solange der Wirtschaftskreislauf nicht unterbrochen wird und Verbindlichkeiten und Forderungen eine bilanzierte Null ausweisen. Erhöht sich im Laufe der Zeit das Gewicht der Forderungen bspw. aus Zinsen, kippt das System dann, wenn es nicht mehr möglich ist, mit neuem Giralgeld (Zins)Forderungen zu bedienen. Giralgeld kann man aus dem Nichts schaffen. Zinsen nicht!

Dass Werte auch eine Deckung erfordern, kann an der Epoche der Hanse verdeutlicht werden: den Kaufleuten wurde, gut begründet, strengstens untersagt, Waren zu verkaufen, die sie noch nicht in deren Besitz war! Fische zum Beispiel. Es durften keine Fische verkauft werden, die noch nicht gefangen und gebunkert waren. Solche plausiblen Wahrheiten gelten heute nicht. Es werden Werte gehandelt, die noch nicht erzeugt wurden (Leerverkäufe). Fällt die Erzeugung aus, verschwinden nicht etwa solche Wetten ins Nichts! Sie werden gebündelt, mit anderen Wetten und realen Werten vermischt und erneut angeboten: als Bonds und als offene und geschlossene Fonds jeglicher Art.

Wäre die Überlegung richtig, dass ein Erzeuger (Landwirt, Fischer, Müller, Autohersteller etc.) statistisch ähnliche Mengen schon in der Vergangenheit erzeugte und produzierte, würde das Hochrechnen der Bewertung, einer noch zu erzeugenden Menge an Waren, plausibel sein. Der Erzeuger verkauft bestimmte Mengen seiner noch zu produzierenden Waren im Voraus und bindet den potentiellen Käufer. In den meisten Fällen geht das gut, es sei denn, höhere Gewalt vernichtet eine Ernte, ein Boot, eine Fabrikationshalle. Dieses Risiko kann mehr oder weniger vorausberechnet werden um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Problematisch wird es, wenn der Fischverkäufer überhaupt kein Boot besitzt, der Müller gar kein Müller ist und der Händler von Weizen nicht eine Handbreit Ackerfläche sein Eigen nennt! Lag noch vor wenigen Jahrzehnten der Spekulationsanteil an den realen Wirtschaftsgütern bei 2-5%, übersteigt er heute die Realwirtschaft um min. das 3-fache.

Angenommen, die Prognose einer Wette auf ein bestimmtes Erzeugnis trifft nicht ein und die Weizenernte fällt aus, weil der Landwirt, klug wie er ist, beschlossen hat sein Feld ein Jahr ruhen zu lassen. Wie hoch wäre der Schaden durch diese eine Spekulation? Kluge Ökonomen würden sagen „immens“. In Wahrheit jedoch würde kein Heller verloren gehen, denn ein Schaden kann nur entstehen, wenn mit Realwerten gehandelt wird. Da jedoch bei Wetten auf Kursfall oder Kursanstieg Giralgelder gegenüber stehen und diese lediglich parallele Buchungen (die Eintragung einer Zahl) auf der Aktiv- und Passivseite einer Bilanz sind (Verbindlichkeiten und Forderungen),  entsteht in Wirklichkeit kein monetärer Schaden, der die Gesellschaft zu interessieren hat. Einer nur bekommt nicht das, was er sich als Gewinn ausgerechnet hat: der Spekulant. Und er verlangt von genau dieser Gesellschaft einen Ausgleich, resp. seine Rettung, weil er Systemrelevant ist!

Eine Bilanz kann genauso simpel verkürzt werden, wie sie anfänglich verlängert wurde. Dass dieses Buchhaltungssystem aus dem Rechnungswesen, dramatische Folgen herbeibeschwören muss, versteht sich leider von selbst!

Wie phantasievoll die Instrumente der Buchung und Gegenbuchung, der doppelten Buchhaltung, der Aufwertung und Abwertung gehandhabt werden, offenbart sich in der Bewertung der Wertpapiere von Banken nach dem Fall von Lehman Brothers. Die Eigentümer selbst (Banken und Investmentgesellschaften) verlagerten ihre Wertpapiere in Depots und es wurde ihnen von den Aufsichtsbehörden gestattet, diese Wertpapiere beliebig zu bewerten und nicht etwa dem tatsächlichen Wert zu entsprechen! Ziel war die Vermeidung von Bilanzverlusten, die wiederum soziale und vor allem politische Konsequenzen zur Folge hätte haben können!

 

Wie funktioniert eine Kreditvergabe?

Ein Bankkunde beantragt bei seiner Hausbank einen Kredit in Höhe von 30.000€ für den Kauf eines Autos. Der Bankangestellte bucht den Betrag auf das Girokonto des Kreditnehmers und belastet genau dieses Konto mit einer Verbindlichkeit in gleicher Höhe plus Zinsen. Das Geld für diese Buchung entnimmt der Bankangestellte aus den Eigenmitteln der Bank.

Ist der Betrag nicht vorhanden entnimmt der Bankangestellte den Kreditbetrag aus den Sparkonten anderer Bankkunden, oder nimmt einen Kredit bei einer anderen Geschäftsbank auf, oder der Zentralbank wenn seine Kunden nicht über den Betrag verfügen und eine andere Bank keinen Kredit gewähren will. Kann der Kreditnehmer den Kreditbetrag nicht begleichen, entsteht der Bank, bzw. ihren Sparern, resp. der Zentralbank oder der fremden Geschäftsbank, ein Schaden in selber Höhe des Kreditbetrages und ein Gewinnverlust in Höhe der Zinsforderung.

Würde man es 1000 Menschen so erklären, würde nur ein Mensch widersprechen! Es verhält sich ganz und gar nicht so! Kein einziger Eurocent wird vom Eigenkapital der Bank ausgezahlt, oder dem Guthaben anderer Bankkunden entnommen, oder vom eigenen Konto bei der Zentralbank. Der gesamte Betrag von 30.000€ wird per Tastendruck aus dem Nichts erzeugt (s. Verwechslung von Giralgeld mit Notenbankgeld: detaillierte Analyse).

Jede Geschäftsbank kann das Vielfache dessen als Kredit vergeben, was sie als Einlage bei der Zentralbank hinterlegt. Waren es vor 1971 zwischen 40% und 70% Eigenkapitaleinlagen, sind es heute lediglich zwischen 1% und 2%. In Großbritannien sogar 0%.

Nicht nur der Kreditnehmer wird mit einer Verbindlichkeit belastet, sondern auch die Bank gegenüber dem Kreditnehmer, weil eine Bank lediglich Notenbankgeld vermittelt. Durch die Verlängerung der Bankbilanz (s. Doppelte Buchhaltung. Erzeugen zweier Bilanzkonten Aktiv/Soll und Passiv/Haben, Aufwands- und Ertragskonto) verpflichtet sich die Bank, dem Kreditnehmer echtes Notenbankgeld zu beschaffen. Diese Verbindlichkeit wird jedoch keineswegs und zu keinem Zeitpunkt erfüllt, weil die Finanzinstitute wissen, dass gerademal zwischen 5% und 9% aller Zahlungen mit Bargeld beglichen werden. Zwischen 91% und 95% der Zahllungen erfolgen bargeldlos, per Überweisung. Sobald der Kreditnehmer seinen Kredit vollständig zurückzahlt, verkürzt die Bank die Bilanz (Löschung der Bilanzkonten dieses Vorgangs) und entledigt sich der Pflicht, dem Kreditnehmer Notenbankgeld zu beschaffen.

Die Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Kreditnehmer lässt sich leicht mit dem Fakt belegen, dass der Kreditbetrag in der Bankbilanz auf das Konto „Fremdkapital“ gebucht wird. Die Bank kann nicht eine Schuld gegenüber dem Kreditnehmer haben und gleichzeitig in selber Höhe eine Forderung. Eine Bank gibt im Grunde zu, nicht über das Geld für den Kredit zu verfügen, verlangt aber Zinsen für genau dieses Geld, das sie nicht hat! Im schlimmsten Fall, und das ist das Unvermögen, seinen Kredit zu begleichen, verliert der Kreditnehmer echte Werte, die er als Sicherheit der Bank verpfändet hat.

Da der Bank kein, resp. ein geringer Schaden entsteht (ca. 1,65% der Kreditsumme als Regress gegenüber der Zentralbank), entfällt auch der Löwenanteil eines möglichen Risikos.

Die Ausbuchung des abgeschriebenen Kreditbetrages aus der Bilanzsumme geht nicht einher mit der „Vernichtung“ des Giralgeldes in Höhe des Kreditbetrages, denn i.d.R. wurde der Betrag gestückelt oder in Gänze, dem Girokonto eines anderen Bankkunden als Sichteinlage  gutgeschrieben (z.B. des Autoverkäufers). Das Giralgeld, einmal erzeugt, bleibt im unkontrollierbaren Bits und Bytes Dschungel.

Mit der Vergabe eines Kredites entsteht Buchgeld, das allgemein als echtes Geld akzeptiert wird. Erst wenn alle auf den Gedanken kommen sollten, sich ihre Sichteinlagen in bar auszahlen zu lassen, wird die Absurdität dieses Systems offenbar. Aber auch allein diese Annahme müsste die Gesellschaft animieren, eine Geldreform zuzulassen zumal jedem bewusst sein muss, dass einer Bank kein Schaden entstehen kann, weil sie das Geld für den Kredit vorher nicht hatte! Kein Schaden, keine Forderung!

 

Verwechslung von Giralgeld mit Notenbankgeld: detaillierte Analyse.  

Die unkontrollierbare, private Geldschöpfung und die Unkenntnis darüber, dass eine gebuchte Kreditsumme nicht gleich die Schadenssumme ist, fordert eine Wissensanpassung, vor allem dann, wenn Vorgänge justiziabel werden.

Ab dem Jahr 1971 verzeichnet man etwas, das man als einen  „juristischen  Präzisionsmangel“ bezeichnen würde. Der Mangel liegt in der Unkenntnis der Juristen darüber, wie Buchgeld entsteht; d.h. in einer falschen Vorstellung darüber, wie sich die Geldschöpfung, insbesondere die Giralgeldschöpfung, bei den Geschäftsbanken vollzieht.

Das Bankwesen hat sich von einem sachgedeckten Teilreservesystem zu einem papiergeldgedeckten Mindestreservesystem  gewandelt.  Vor  1971  musste  „Geld“, ob Zentralbankgeld oder Bankeinlagen,  noch  zu  40%  mit  Gold besichert sein. Eine solche gesetzlich geregelte Sachanbindung des Geldes an Gold gibt es seither nicht mehr. Geld deckt sich nunmehr nur noch selbst und Banken müssen gerade noch max. 1% bis 2% des Geldes als Mindestreserve bei der Zentralbank vorhalten, das sie ihren eigenen Gläubigern schulden.

Diese fehlende Kenntnis schlägt sich besonders im deutschen Strafrecht
(§§263 und 265b StGB) nieder. Sie führt dort immer wieder zu fehlerhaft begründeten Urteilen, resp. zu Unrecht verhängte Strafen. Betroffen hiervon sind Menschen, denen es nicht gelingt, ihre  Kredite an Banken, partiell oder in Gänze, zurückzuzahlen und demzufolge nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden.

Auch außerhalb der Justiz ist eine gesamtgesellschaftliche Kenntnis darüber, wie Geld wirklich entsteht, kaum vorhanden. Dies wiederum ist nicht zuletzt auf die beiden Währungsreformen im 20. Jahrhundert, auf das Ende des Goldstandards und auf die weitere, ganz wesentliche Tatsache zurückzuführen, dass sowohl die Politik als auch die Banken, das noch immer  bestehende  Vertrauen  der  Bevölkerung in das existierende Geldsystem nicht gefährden wollen.

Trotz  dieser relevanten Änderung nimmt  die  Justiz  noch  immer  vielfach  Betrug  durch Kreditnehmer zulasten von Banken, nach den §§ 263 und 265b StGB an, obwohl er unter konsequenter Berücksichtigung dieses neuen Systems der Giralgeldschöpfung nach 1971 entweder gar nicht, oder jedenfalls nicht in der angenommenen Höhe vorliegt.

Als Kreditbetrug oder als Betrug zulasten einer Bank wird angesehen, wenn eine Bank aufgrund einer Täuschung durch den Kreditnehmer einem Irrtum unterliegt, der wiederum dazu führt, dass die Bank einen Kredit genehmigt, über ihr Vermögen verfügt und den Kreditbetrag somit auf dem Konto ihres Kreditnehmers gutschreibt.

Wenn ein, durch solche Umstände erlangter, Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, war das Vermögen der Bank, aus traditioneller Sicht der Justiz, entweder bereits durch die Kreditgenehmigung,  spätestens  jedoch  mit  der  Gutschrift  auf  dem  Konto  des Kreditnehmers  gefährdet.  Nach  heutigem  Stand  der  Rechtsprechung  ist  damit  der objektive Straftatbestand eines Betrugs erfüllt.

Die Rechtsprechung hat damit jedoch den maßgeblichen Wandel des Geldsystems von 1971 nicht berücksichtigt! Die deutsche Strafjustiz geht nach wie vor von der Annahme aus, Banken würden entweder die Einlagen von Sparern oder aber geliehenes Geld von anderen Geschäftsbanken oder von der Zentralbank als Kredite weitergeben.

Die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken wird in der Strafrechtsliteratur bis heute nicht thematisiert. Es findet sich auch kein Strafurteil, in dem die Giralgeldschöpfung diesbezüglich berücksichtigt wäre. Die Konsequenzen dieser Annahme sind irritierend, denn tatsächlich schulden Banken praktisch niemals eigenen Sparern oder anderen Banken Geld, wenn ihnen ein selbst vergebener Kredit ausfällt.

Dies wiederum liegt im Kern daran, dass jene Kredite eben nicht aus weitergegebenen Einlagen oder aus geliehenem Geld von anderen Banken bestehen. Kredite werden vielmehr aus Geld vergeben, das die Banken erst mit der Kreditgewährung selbst,  gleichsam „aus dem Nichts“, erzeugen. Solches Geld nennt man Giral- Fiat- oder Buchgeld. Es entsteht erst dadurch, dass Banken sowohl eine Forderung als auch eine Verbindlichkeit gegen denselben Kreditnehmer buchen. Buchgeld entsteht der Sache nach durch eine Bilanzverlängerung.

Die deutschen Regierungen haben das Monopol der Geldschöpfung nicht nur auf die Bundesbank, sondern insbesondere auf die private Bankenwirtschaft übertragen. Dabei wurde übersehen, dass private Geldschöpfung dieser Art nicht nur dazu missbraucht werden kann Kreditnehmer zu  übervorteilen, sie kann vielmehr auch dazu führen, dass Staaten erpressbar werden, wie im Zuge der jüngsten Finanzkrise deutlich geworden ist. Die Giralgeldschöpfung führt dazu, dass Kreditnehmer jene Geldschöpfung durch ihre Unterschrift auf dem Kreditvertrag erst ermöglichen, ohne es selbst zu wissen.

Das Bundesfinanzministerium hat dem Petitionsausschuss am 26.04.2010 mitgeteilt:“Die Geschäftsbanken schaffen Geld, wenn sie ihren Kunden Kredite gewähren und die  Beträge auf Konten gutschreiben. Sie vergrößern durch die Schaffung dieses Giralgeldes ohne Zutun der Notenbank die umlaufende Geldmenge.“

Die Deutsche Bundesbank führte erstmals in eine eigenen Broschüre in 2011 aus: „Wenn eine Geschäftsbank einen Kredit gewährt, finanziert sie diesen in einem ersten Schritt dadurch, dass sie den entsprechenden Betrag an Giralgeld selbst schafft.“ (Broschüre der Bundesbank „Geld und Geldpolitik“,  2011 / Seite 71 ff., resp. Bundesbank/FAQ/Geldschöpfung).

Die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung ist notwendig, um den (strafrechtlich relevanten) Schaden bei ausgefallenen Bankkrediten berechnen zu können. Die Justiz kann die Höhe des Vermögensschadens, der einer Bank bei einem Kreditausfall entsteht, ohne die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung nicht berechnen! Setzt sie Buchgeld mit Geldnoten gleich, muss sie den Schaden zwangsläufig viel zu hoch  berechnen. Weil die Schadenhöhe aber ein wesentliches Kriterium für die Strafzumessung ist, müssen zwangsläufig Urteile mit überhöhten Strafen ergehen.

Im Dezember 2011 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals festgestellt (2 BvR 1857/10 bzw. 2 BvR 2500/09), dass gerichtliche Urteile die Vermögensgefährdung und den Vermögensschaden in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise begründen müssen, damit der Straftatbestand nicht in unzulässiger Weise überdehnt wird. Es kommt jedoch geradezu regelmäßig zu einer solchen unzulässigen Überdehnung des Tatbestandes bei Betrugstaten zulasten von Banken, weil der Justiz, ohne die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung,  bei  der  Berechnung  der  Schadenshöhe  zwangsläufig  zwei  zentrale Irrtümer unterlaufen müssen, die es nahezu unmöglich machen, den tatsächlichen Schaden in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise zu begründen.

Der erste Irrtum ist, dass die Bank durch den Ausfall eines Kredits auf einer Verbindlichkeit in genau  der Höhe des Kreditbetrags sitzen bleibt, weil sie das Geld vermeintlich noch Sparern  oder  anderen  Banken  schuldet.  Der  Vermögensschaden  wird deshalb bankrechtlich unzutreffend in Höhe des nicht getilgten Kreditbetrags angenommen.

Der  zweite  Irrtum besteht  darin,  dass  eine  Bank  bei  der  Kreditvergabe  nur  aus  der Differenz zwischen Geldbeschaffungskosten und Geldverleihungsgebühren einen Zinsgewinn erwirtschafte. Wenn der ausgefallene Kreditbetrag weder an Sparer noch an andere Banken zurückgezahlt werden muss, sondern bereits durch die Gegenbuchung der bei Geldschöpfung gebuchten Forderung und Verbindlichkeit gegen denselben Kreditnehmer wieder aufgelöst wird, so führt dies zu einer Bilanzverkürzung. Im Gegensatz zu der Annahme, dass dieses Geld noch anderen Banken oder Sparern geschuldet werde, gibt es umgekehrt bei der Geldschöpfung durch Bilanzverlängerung eine in der Bilanz  zu berücksichtigende und das Eigenkapital mindernde Verbindlichkeit gegenüber Sparern oder anderen Banken de facto nicht.

Gerade diese vermeintliche Verbindlichkeit ist es aber, aus der die Rechtsprechung die Höhe des Vermögensschadens maßgeblich ableitet. Wird Geld in dieser Weise „aus dem Nichts“ durch die Bilanzverlängerung geschöpft, entfallen zudem die sog. Geldbeschaffungskosten, namentlich die Zinsen, die ansonsten an Sparer und andere Banken für die Geldverleihung gezahlt werden müssten.

In der Realität besteht der Zinsgewinn von Banken aus diesem Grund nicht nur in der Zinsdifferenz zwischen dem Zinsaufwand für die Geldbeschaffung und dem Zinsertrag aus dem Kredit, sondern  darin,  dass  die Kreditzinsen in voller Höhe als Gewinn vereinnahmt  werden können, weil Geld, das aus dem Nichts geschöpft wird, keine Geldbeschaffungskosten verursacht. Das hat auf der einen Seite erheblichen Einfluss auf den Gewinn und damit auf das Vermögen von Banken. Andererseits hat es auch Einfluss  auf  den Vermögensschaden, der durch einen Kreditausfall entstehen kann.

Um das zu verdeutlichen, betrachten wir die Buchungsvorgänge einer Bank näher: Geld entsteht mit der Buchung einer Forderung gegen den Kreditnehmer. Diese Buchung definiert gleichsam die Zahlungsverbindlichkeit des Kreditnehmers gegenüber der Bank. Die Bank bucht aber in gleicher Höhe eine weitere Verbindlichkeit gegenüber demselben Kreditnehmer, weil sie ihm noch die Bereitstellung von Zentralbankgeld schuldet. Schließlich ist nur Zentralbankgeld gesetzliches Zahlungsmittel. Durch diesen Vorgang wird sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite der gleiche Wert in Höhe des Kreditbetrags hinzugerechnet. Beide Positionen erhöhen die Bilanzsumme. Die Bilanz wurde verlängert.

Wird der Kredit wieder zurückgezahlt, bucht die Bank genau in umgekehrter Richtung. Damit wird, die mit der Kreditvergabe gebuchte Forderung gegenüber der Verbindlichkeit aufgelöst. Aktiv- und Passivseite der Bilanz vermindern sich um die Höhe des Kreditbetrags. Man spricht von einer Bilanzverkürzung. Derselbe Vorgang entsteht aber nun auch, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird.

In beiden Fällen ist  der Kreditbetrag aus der Bilanz wieder („im Nichts“) verschwunden. Der einzige Unterschied zwischen einem getilgten und einem ausgefallenen Kredit besteht darin, dass die Bank für einen ausgefallenen Kredit einen Aufwand (Abschreibung) buchen muss, der ihren Gewinn mindern kann.

Der Fehler, dem die Rechtsprechung aufsitzt, besteht in der Annahme, dass eine gegenüber anderen Banken oder Sparern bestehende Verbindlichkeit, die irgendwann an diese zurückgezahlt werden muss, nicht mehr durch die Forderung gegenüber dem Kreditnehmer gedeckt ist, wenn der Kredit ausfällt. Bei der Aufrechnung von Forderung und Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditnehmer ergibt sich nach dieser Betrachtung anstelle eines ausgeglichenen Saldos ein negativer Saldo zulasten der Bank. Daraus leitet sich die unzutreffende Annahme ab, den nominellen Kreditbetrag absolut als Schaden des Bankvermögens annehmen zu müssen.

Nachdem es diese Verbindlichkeit aber gar nicht gibt, weil die bei der Geldschöpfung anfänglich gebuchte Forderung und Verbindlichkeit gegen den Kreditnehmer schon durch die Gegenbuchung aufgelöst wurde, kann der Schaden allenfalls in sehr wenigen Fällen in der vollen Höhe des Kreditbetrags entstehen, und zwar dann, wenn der Kredit sofort nach der Gewährung abgeschrieben werden muss und weder ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, noch Zinsen gezahlt wurden. Denn bereits mit der ersten Zahlung von Zinsen muss sich der tatsächliche Vermögensschaden bereits um diesen Betrag sowie  durch  jede  weitere  Zinszahlung  um  alle gezahlten  Zinsbeträge  mindern. Als korrekte Bemessungsgrundlage für die tatsächliche Höhe eines Vermögensschadens kann nur die Differenz zwischen allen Aufwendungen und Erträgen aus dem Kreditverhältnis in Betracht kommen.

Je  länger  das  Kreditverhältnis besteht und je mehr Zinsen der Kreditnehmer für den aus dem Nichts geschöpften Kredit zahlt desto weiter verringert sich die   effektive  Schadenshöhe. Die Erträge der Bank aus dem Kreditverhältnis können den strafrechtlich relevanten Schaden unter diesen Annahmen sogar vollständig kompensieren, ohne dass der Kredit jemals getilgt worden ist.

Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung dieser Giralgeldschöpfung wird von Gerichten zudem verkannt, dass die von den Kreditnehmern bei den Banken hinterlegten Sicherheiten während der Kreditlaufzeit auch verpfändet werden können. Die aus der Verpfändung resultierende Liquidität kann entweder wieder als Mindestreserve eingesetzt  werden, um zusätzliche Kredite zu vergeben und Zinsen außerhalb der ursprünglichen Kreditbeziehung zu erwirtschaften, oder in andere zinsbringende Anlageformen fließen. Die Wertschöpfung durch die Verpfändung von Kreditsicherheiten bevorteilt lediglich den Kreditgeber, insofern er den Kreditnehmer  nicht an diese Wertschöpfung angemessen beteiligt.

Das Bankvermögen vermehrt sich und spiegelbildlich mindert sich der Schaden bei Ausfall des ursprünglichen Kredits zusätzlich. Auch durch die Verwertung von Kreditsicherheiten nach dem Kreditausfall kann sich das Bankvermögen weiter mehren bzw. der Schaden weiter verringern.

Neben den Zinsen und den Verwertungserlösen aus Sicherheiten muss berücksichtigt werden, dass Banken verpflichtet sind, weitere Vorsorge zu treffen, um Kreditausfälle zu kompensieren (Pauschalwertberichtigung). Auch diese mindert den tatsächlichen Vermögensschaden, sofern alle ausgefallenen Kredite einer Bank nicht höher sind als der gesamte Vorsorgebetrag. Die Kosten für diese Vorsorge haben die Banken bereits  auf  ihre  Kunden  umgelegt.  Deshalb  müsste  diese  Vorsorge rechtlich genauso schadenmindernd betrachtet werden wie eine Vermögensschaden-versicherung.

Die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung ist nach allem nur für solche Kreditbeträge nicht von Bedeutung, die der Kreditnehmer bei der kreditgebenden Bank in bar abhebt und kreditvertragswidrig konsumiert. Denn dieses Bargeld, in Form von Noten und Münzen, ist „reines“ Zentralbankgeld und deshalb vom giralgeldgeschöpften Kreditbetrag der Banken abzuziehen. In diesem Fall wird die bei der Kreditgewährung gebuchte Verbindlichkeit der Bank in der Höhe des tatsächlich abgehobenen Bargeldbetrages gemindert, weil die Bank dem Kreditnehmer die Bereitstellung von Zentralbankgeld in dieser Höhe nicht mehr schuldet.

Stattdessen entsteht eine zweite Verbindlichkeit der Bank gegenüber der Zentralbank in Höhe des vom Kreditnehmer abgehobenen Bargeldbetrages. Der Anteil des Bargeldes an der gesamten Geldmenge beträgt jedoch in der Praxis nur ca. 5% und ist damit  erkennbar geringer als von Gerichten angenommenes Defizit. Rund 95% des derzeit umlaufenden Geldes ist Giralgeld.

Nachdem die Fehler bei der Berechnung der Schadenhöhe aber typischerweise gerade bei größeren Kreditbeträgen auftreten, die in der Regel nicht in bar abgehoben werden, sind Barkredite für ausgefallene Bankkredite in der Rechtspraxis kaum relevant. 

 

Warum die Änderung bzw. Ergänzung der §§ 263 und 265b StGB erforderlich ist. 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit verschiedenen Urteilen versucht, die Schadendogmatik zu klären (zuletzt am 07.12.2011, AZ.: 2 BvR 1857/10 bzw. 2 BvR 2500/09). Die neuere Schadendogmatik des Bundesverfassungsgerichts umfasst jedoch nicht die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken, weshalb sich die erstinstanzlichen Gerichte  bis  heute für die Berechnung der tatsächlichen Schadenhöhe bei einem Kreditausfall nicht an einer obergerichtlichen Entscheidung orientieren können.

Aus  dem  Erfordernis  gesetzlicher  Bestimmtheit  folgt  anerkanntermaßen  ein  Verbot analoger oder gewohnheitsrechtlicher Strafbegründung. Diese muss aber zur Anwendung kommen, wenn die Strafnormen nicht ergänzt werden und Gerichte deshalb in Unkenntnis bzw. ohne die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung, die Kreditvergabe bei Banken weiterhin mit der Kreditvergabe bei Nichtbanken gleichsetzen, die nur Kredite aus bereits existierendem Geld und nicht aus Giralgeld vergeben können. Die Gerichte dürfen nicht durch  eine  fernliegende  Interpretation  oder  ein  Normverständnis,  das  keine  klaren Konturen  mehr  erkennen  lässt,  dazu  beitragen,  bestehende  Unsicherheiten  über  den Anwendungsbereich einer Norm zu erhöhen, und sich damit noch weiter vom Ziel des Art. 103 Abs. 2 GG entfernen (BverfG 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09).

Ohne die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung in den Strafnormen, kommt die fehlerhafte Annahme eines zu hoch angesetzten Schadens quasi einer massiven Tatbestandsausweitung gleich, die weit über den Inhalt der gesetzlichen Sanktionsnormen hinausgeht. Diese Anwendungsmöglichkeit hat das Bundesverfassungsgericht jedoch ausgeschlossen und darüber hinaus entschieden, dass der Gesetzgeber die Strafbarkeitsvoraussetzungen umso genauer festlegen und präziser bestimmen muss, je schwerer die von ihm angedrohte Strafe ist (BverfG 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09). Das geht auch unmittelbar aus dem oben erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az: 2 BvR 1857/10 bzw. 2 BvR 2500/09), weil die darin als verfassungswidrig angesehene Überdehnung des Straftatbestands einer solchen Tatbestandsausweitung gleichkommt und natürlich dann vorliegen muss, wenn es ohne die Änderung bzw. Ergänzung der Strafnormen weiterhin zu systematisch bedingten, ungerechtfertigt hohen Strafzumessungen bei nicht zurückgezahlten Bankkrediten kommt.

Wenn die §§263 und 265b StGB nicht geändert bzw. erweitert werden, wird zudem die richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 GG eingeschränkt. Denn Richter sind an Gesetze gebunden und müssen diese anwenden. Die Fachkenntnis über das Wesen der Giralgeldschöpfung ist deshalb eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die richterliche  Unabhängigkeit in entsprechenden Gerichtsverfahren überhaupt hergestellt werden kann. Die betreffenden Rechtsnormen in Fällen nicht zurückgezahlter Bankkredite anwenden zu müssen, kann demnach eine erzwungene Rechtsbeugung darstellen, wenn Gerichte über die Hintergründe der Geldschöpfung nicht informiert sind und der Gesetzgeber die Strafnormen nicht um die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung ergänzt.

Die notwendige Ergänzung bzw. Erweiterung beider Rechtsnormen, könnte aus dem folgenden oder einem vergleichbaren Zusatz bestehen: „In allen Fällen, in denen nicht zurückgezahlte Bankkredite Gegenstand der Anwendung sind, ist die Giralgeldschöpfung der Banken bei der Berechnung der Schadenhöhe zu berücksichtigen“. Der Anwendungsbereich der Strafnormen wird dadurch in keiner Weise eingeschränkt sondern nur präzisiert. 

 

Folgen der fehlenden Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung:

Wie extrem der angenommene und der reale Schaden voneinander abweichen können, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2004. Dabei kam die zuständige Strafkammer am Landgericht Hof nach mehr als 100 Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass ein junger Unternehmer ohne sich selbst zu bereichern, das Vermögen einer Bank in Höhe von 2,5Mio. Euro gefährdet haben soll. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Wäre die Giralgeldschöpfung der Banken berücksichtigt worden und hätte die betreffende Bank ihre Bilanzdaten vorgelegt, dann hätte sich demgegenüber mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen lassen, dass der Bank überhaupt kein Schaden entstanden war, weil sämtliche direkt und  indirekt  in Zusammenhang mit dem Kreditverhältnis erzielten Erträge und Verwertungserlöse, den „Schaden“ schon vollständig abdeckten und die Bank sogar noch ihr Vermögen vermehrt hatte. Das Urteil hätte dann auf Freispruch lauten müssen.

In einem verzinsten Geldsystem müssen alle miteinander in Konkurrenz treten, um Zinsen erwirtschaften zu können. Bei einem unbegrenzten Zinseszinseffekt steht irgendwann nicht mehr genug Geld zur Verfügung, um alle Zinsen bedienen zu können, weil die Banken bei ihrer Geldschöpfung Zinsen nicht ebenso aus dem Nichts schöpfen können und das Wirtschaftswachstum die Zinslasten, die durch die vehement angestiegene Giralgeldschöpfung in den letzten 15 Jahren entstanden sind, nicht mehr ausgleichen kann. Es müssen sich zwangsläufig immer mehr Kreditnehmer finden, um  diese Zinsen real erwirtschaften zu können. Es verwundert nicht, dass Kredite, zu einem Zeitpunkt x, nicht mehr bedient werden können! Nachdem diese Entwicklung systemimmanent ist, dürften diejenigen, die ihre Kredite nicht zurückzahlen können, billigerweise kaum noch zusätzlich durch eine falsche strafrechtliche Schadensberechnung kriminalisiert werden.

Innenpolitisch  wird  gerne  behauptet,  dass  die  Quote  sachlich  unrichtiger  Urteile  in Deutschland unter 10% liege.  Dies kann angezweifelt werden! Diese Vermutung wird auch durch Dr. Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, gestützt. In seinem Strafprozessrechtskommentar von Mai 2011 schätzt er die Quote aller Fehlurteile auf min. 25%. Das würde bedeuten, dass jedes vierte deutsche Gerichtsurteil falsch wäre. Eine so gewaltige Rechtsdiskrepanz darf die deutsche Judikative nicht kommentarlos hinnehmen.

Solange die Rechtsprechung die Giralgeldschöpfung nicht berücksichtigt, ist sogar potenziell jeder 2. Bürger gefährdet, strafrechtlich verfolgt zu werden. Mehr als die Hälfte aller Bürger nehmen Kredite von Banken in Anspruch und werden zu potentiellen Rechtsbrechern. Besonders gefährdet sind Selbständige, Freiberufler und Unternehmer, die höhere Kredite in Anspruch nehmen und ohne die Änderung bzw. Ergänzung der Strafnormen leicht (fehl-)verurteilt werden können, wenn ihnen bei der Kreditbeantragung Fehler unterlaufen.

Nachdem jeder Insolvenzfall auch die Staatsanwaltschaft interessiert, lässt sich gerade durch die nicht hinreichende Bestimmtheit der Rechtsnormen leicht ein Betrugstatbestand vorwerfen. Kreditnehmer sind schnell in der Situation, schlüssig darlegen zu müssen, dass sie weder täuschen wollten noch vorsätzlich gehandelt haben. Nachdem die wenigsten Kreditausfälle schon kurz nach ihrer Genehmigung eintreten, sind Beweise – oft nach Jahren – sehr schwer zu führen.

Erschwert wird die Beweisführung auch dadurch, dass Banken ein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgen und die für Kredite hinterlegten Sicherheiten möglichst widerstandslos verwerten wollen. Nicht zuletzt  haben Bankangestellte  ein  nur  zu  verständliches  persönliches  Interesse  daran,  nicht  selbst wegen Untreue belangt zu werden. Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, die Zulässigkeit von Klageschriften der Staatsanwaltschaften in solchen Verfahren grundsätzlich an eine vorausgehende positive  Prüfung des Gefährdungs- bzw. Vermögensschadens unter Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung zu binden.

Es muss ausgeschlossen werden, dass hierbei lediglich auf die Angaben von Banken vertraut wird, die, wie seit Ausbruch der Finanzkrise offenkundig ist, nur wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen und ausgefallene Kredite leicht als Schaden vorspiegeln können, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte die Vermögensgefährdung, bzw. den Vermögensschaden erkennbar nicht unter Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung prüfen.

Auch wenn das Vertrauen der Bürger in das Geldsystem eine politische Notwendigkeit sein mag ist es inakzeptabel, dass  ein Rechtsstaat rechtswidrig gegen seine eigenen Bürger und insbesondere gegen Berufsgruppen besonders hart vorgeht, die einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, besser gesagt zur wirtschaftlichen Stabilität leistet. Gerichte sind weder politische Denkfabriken noch dazu da Wirtschafts- und Finanzinteressen zu schützen. Hier ist eindeutig der Gesetzgeber gefordert, eine der Realität genügende und entsprechende sowie juristisch präzise Formulierung zu finden, die eine privatgeschöpfte Geldordnung regelt oder beendet!

Die strafrechtliche Brisanz der privaten Giralgeldschöpfung verdeutlicht zumindest die Mängel eines Systems, das sich einer effektiven Kontrolle gänzlich entzieht.

 

Eine neue Geldordnung

Häufig wird die Wertaufbewahrungsstärke des Geldes in verschiedenen Argumentationsketten verwendet und allzu gern überschätzt! Wertbeständigkeit und vor allem die Unabhängigkeit von selbstgeschaffenen, behindernden Dogmen können nicht anders, als in den Diskussionsfokus zu geraten.

Substantiell handeln die Menschen heute gar überhaupt nicht anders, als vor 3.000 Jahren, oder 500 Jahren oder in Zukunft: sie schaffen Produkte und Dienstleistungen. Es ist beim Tauschhandel im weitesten Sinne geblieben, nur der Umfang und die Methoden haben sich geändert.

Ein Beispiel, wie Geld wieder zu dem wird, wozu es erfunden wurde, erläutert das folgende Populärbeispiel, eines von wenigen guten, das den Wirtschaftskreislauf verständlich erklärt:

  • Ein Gast geht in ein Hotel, möchte aber vorher die Zimmer begutachten. Der Hotelier ist einverstanden, verlangt jedoch 100€ Kaution.
  • In dem Zeitraum, die der Gast für die Inspektion braucht, läuft der Hotelier zum Bäcker und bezahlt die am Vortag gelieferte Ware.
  • Der Bäcker läuft zum Müller, er zum Bauern usw.

Alle begleichen ihre Schulden oder bezahlen im Voraus eine bestellte Leistung. Der letzte im Glied des Wirtschaftskreislaufs ist der Elektriker, der genau dann für die Übernachtung seines Cousins bezahlt, als der Gast von seiner Inspektion zurückkehrt. Dem Gast gefällt aber kein einziges Zimmer, er verlangt seine Kaution zurück und geht und… alle sind zufrieden!

Der „Gast“ ist der Staat und solange keiner den Wirtschaftskreislauf sanktioniert und behindert um sich selbst leistungslos zu bereichern (Zinsen, Manipulationen, Spekulationen etc.) sorgt er dafür, dass sich seine Bürger produktiv entfalten können, statt zu glauben, dass Wachstum ewig ist! Nur Krebs wächst unkontrolliert!

Physisches oder digitales Geld, das, in Verbindung mit einem bis zum Lebensende ausgezahlten Bürgergeld,  eine begrenzte zeitliche Gültigkeit besitzt, kann leicht gesteuert werden. Die Menschen werden keinen Nutzen darin sehen zu sparen oder zu horten, was dasselbe ist, denn sie bekommen bis zu ihrem Lebensende das, was sie benötigen um menschenwürdig zu leben.

Sie werden es ausgeben, sie werden die Nachfrage und die Bedarfe in jegliche Richtung beleben, sie werden andere Menschen unterstützen, die Armut und die Arbeitslosigkeit per Beschluss abschaffen.

Wenn schon eine Wertaufbewahrung, dann eine echte und substantielle: die des Hochmittelalters ist in den Kathedralen, Unis, Städten, die Hanse u.v.m. zu finden und natürlich die Wertaufbewahrung in allem, was Menschen bis heute je hinterlassen haben: die Natur- und Geisteswissenschaften, Kunst und Kultus, Architektur, Musik, Literatur…Die Frage ist: was würde von unserer Zeit übrigbleiben? Mercedes?

 

Altes Geld neu denken

Szenario A

Das von jeglicher Regierungsform und Regierung unabhängige Verfassungsorgan „Zentralbank“, dessen einzige Aufgabe darin besteht, die Währung in Bezug auf die Geldart und die Geldmenge zu steuern, berechnet auf Grundlage von Nutzerstatistiken und demokratisch festgelegten monatlichen Bürgergeld (s. Niederlande), die umlaufende Geldmenge und druckt die Geldnoten. Münzen entfallen!

Dieses Geld ist nun echtes, physisches Vollgeld und wird flächendeckend über die bereits sehr gut vernetzten öffentlich-rechtlichen Stadt- und Kreissparkassen verteilt. Jede Sparkasse erhält monatlich die Menge an Geldmittel, die jedem ihrer Kunden per Rechtsanspruch zustehen. Neben dieser primären Aufgabe einer Sparkasse, Geld Kundenkonten gutzuschreiben, obliegt ihr auch die Verteilung staatlicher, zinsloser Projektdarlehen!

Sparkasse und Kunden haben ihren Hauptsitz in derselben Stadt. Das Bürgergeld ist nicht nur an diese Maßgabe gebunden. Er verpflichtet sich darüber hinaus 60% seines Bürgergeldes in die lokale Wirtschaft zu investieren. Wechselt ein Bürger seinen Wohnsitz, übernimmt die Sparkasse des neuen Wohnortes automatisch alle Guthaben und Verbindlichkeiten.

Das monatliche Bürgergeld besitzt eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Steuern, in Höhe von 30%, werden nur auf Investitions- und Spekulationsgewinne fällig. Dieser Steuersatz gilt für natürliche wie für juristische Personen. Gewerbe- und Umsatzsteuern entfallen, genauso Erbschaftssteuern aber auch Subventionen und Abschreibungen. Wenn der Staat in Unternehmensprojekte investiert, erhält er Unternehmensanteile, darf sich aber nicht ins Tagesgeschäft einbringen. Bis auf die zinslose Kreditierung, die Wiedereinführung der hoheitlichen Geldschöpfung und die Besteuerung, ändert sich nichts am bestehenden System.

 

Szenario B

Der Staat gesteht jedem Bürger (vom Kind bis zum Greis) ein, an einer Bedingung geknüpftes, Grundeinkommen von bspw. 1.200€, das eine Umlaufgültigkeit von 15 Monaten hat. Dieser Betrag wird bis zum Lebensende ausgezahlt. Das Verfassungsorgan Zentralbank managt den Geldfluss.

Die Bedingung wäre, dass jeder Empfänger, ab einem Alter von 18 bis 60 Jahren, 20 Stunden im Monat in die Gesellschaft investiert, ungeachtet seiner Qualifikation und seines gesellschaftlichen Status-Quo. Aus dieser Verpflichtung kann man sich, ausgenommen aus medizinischen Gründen, weder freikaufen noch sonst wie befreien lassen.

1.200€ sind hier nur exemplarisch genannt; es müsste berechnet werden wieviel für ein Leben in Würde nötig wäre. Wer differenziertere Ansprüche und Bedarfe hat und mehr Geld verdienen möchte, um sich z. B. jedes Jahr ein neues Auto zu kaufen, bietet seine Leistung und seine Fähigkeiten darüber hinaus gegen Bezahlung an.

Die Konsequenzen: keine bis geringe Arbeitslosigkeit, keine prekären Arbeitsverhältnisse und keine Interessensabhängigkeiten. Potentielle Arbeitgeber müssten sich „bewerben“; eine Umkehrung der Vorzeichen und die Entfaltung ungeahnter Kreativität!

Steuern entfallen gänzlich. Die Gesellschaft – und nicht Banken – schafft Geld aus dem Nichts, verteilt es an ihre Mitglieder, die Handel miteinander treiben, Leistung erbringen, forschen, lehren und bilden. Dabei wird die Menge des erzeugten Geldes so kontrolliert, wie die Marktbedarfe es brauchen und nicht wie der Shareholder es gerne hätte. Im Grunde könnten man sich dann doch darauf verständigen, dass der Markt – intelligente Mechanismen vorausgesetzt – selbst die Geldmenge regelt und nicht Regierungen.

Wir, der Staat, schaffen aktiv Einnahmen selbst – nennen wir sie der Einfachheit halber Steuern –  und bezahlen damit Infrastrukturprojekte für Verkehr, Bildung, Gesundheit, Energie, Sicherheit etc. Das geschieht schon seit Jahrzehnten so…mit dem Unterschied, dass sich der Staat sein eigenes Geld von Banken leiht und dafür auch noch Zinsen zahlt!

Die Vorteile eines solchen, sozial nachhaltigen Konzeptes liegen auf der Hand und bis hierhin haben auch andere gedacht. Und dennoch kam niemand auf den Gedanken, das Geld selbst zu reformieren und nicht nur die Symptome aus seiner Nutzung und Benutzung zu behandeln. Die Begrenzung der Geldgültigkeit verhindert das Geldhorten, seinen Missbrauch und gar die Unterbrechung des Wirtschaftskreislaufs. Wenn Mitmenschen Ideen haben, ein Unternehmen gründen oder ein Haus bauen wollen, sollen sie vom Staat einen zinslosen Kredit bekommen, den sie selbstverständlich zu begleichen haben.

Für dieses Geld gäbe es ein großzügigeres Zeitlimit der Gültigkeit. All diese Gelder werden in kürzester Zeit reinvestiert, denn bis zu ihrer Investition unterliegen sie selbstverständlich der begrenzten Gültigkeit und verlieren zum Stichtag ihren Wert! Aber auch das bedeutet nicht, dass Werte vernichtet werden, weil sie ungenutzt bleiben. Nicht das Geld hat einen Wert, sondern die mit seiner Hilfe erzeugte Leistung!

Bargeldloses Bürgergeld: Jeder Bürger und jede Bürgerin erhält von der eigenen  Stadtverwaltung eine Kundekarte, auf die er das monatliche Bürgergeld speichert. Die Speicherung erfolgt über die flächendeckend vorhandenen Geldautomaten, Sparkassenschaltern, entsprechenden Terminals in städtischen Verwaltungen, online über das Internet, sogar über die modernen Kassensysteme des Einzelhandels etc. pp.

Um die lokale Wirtschaft zu stärken, würde bei jedem Einkauf ein 2%iges Skonto gewährt, seien die Käufer Einheimische oder Besucher und Touristen. Es gäbe wieder einen Grund, lokale Produkte zu entwickeln und die Vielfalt zu erhöhen. Supermarktketten müssten die   Preise ihrer nicht lokal produzierten Waren, dem lokalen Markt anpassen, die Billigpreiskriege und die Übervorteilung der Hersteller (kleine Landwirte und Produzenten) über den Einkaufspreis hätten ein Ende. Wenn der Preis eines Produktes gleich hoch ist und der Wettbewerbsvorteil kapitalstarker Konzerne keine Rolle mehr spielt, ändert sich auch das Kundenverhalten!

„Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende“ Demokrit

 

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