15 Jan 2021

Staatsverschuldung und Vermögensabgabe (von Mechthild Schrooten und Heinz-J. Bontrup)

Steuern müssen erhöht werden, um die Belastungen der Corona-Krise gerecht zu verteilen.

(Dieser Beitrag erschien auch am 13.01.2021 in der Frankfrurter Rundschau als Gastkommentar)

Die Corona-Pandemie verursacht weltweit menschliches Elend und Sterben. Die zum Gesundheitsschutz eingesetzten, unverzichtbaren Lockdowns haben die Produktion international einbrechen lassen. In der Folge kommt es zu Einkommensverlusten, die bei Millionen Menschen trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen Existenznöte auslösen. In Deutschland trifft die Krise die schon vor Corona als einkommensschwach und arm eingestuften Menschen besonders hart, wie eine Studie des gewerkschaftsnahen Instituts WSI zeigt.

Hätten die Staaten weltweit nicht mit massiven keynesianischen, kreditfinanzierten Staatsausgabenprogrammen reagiert, wäre der wirtschaftliche Einbruch noch stärker ausgefallen. In seltener Einigkeit weisen die Deutsche Bundesbank, der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ (SVR) und die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (AAW ) auf die notwendige Kreditaufnahme hin. Zur Staatsverschuldung gibt es derzeit eben keine Alternative.

Allein in Deutschland werden durch Corona für die Jahre 2020 und 2021 bis zu 1,5 Billionen Euro an staatlich ausgereichten Krediten, Transferleistungen, Staatsausgaben und Garantien (Bürgschaften) eingegangen. Dies zeigt einmal mehr, und das schreibt die AAW seit 1975, dass eine sich selbst überlassene private Wirtschaft zur immanenten Krisenbekämpfung völlig unfähig ist.

In Krisenzeiten geht ohne Staat bei endogen und exogen verursachten Krisen in einer profitbetonten Privatwirtschaft so gut wie gar nichts. Auch den jetzt offensichtlich in Kürze zur Verfügung stehenden Impfstoff gegen Covid-19 würde es ohne staatliche Milliardenförderung und Abnahmegarantien nicht geben.

Selbst die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse lässt bei Naturkatastrophen eine Kreditfinanzierung zu, wobei allerdings die jetzt auf den Kapitalmärkten bei den Vermögenden aufgenommenen Kredite in einem angemessenen Zeitraum getilgt werden müssen. Die reichen Gläubiger sind also die Krisenprofiteure. Sie erhalten mit einer Rendite ihre an die Staaten ausgereichten Kredite sicher zurück.

Und wie zahlt der Staat die Kredite zurück? Viele, die sich auf die Schulden- beziehungsweise Kreditbremsen zum Abbau der massiv steigenden Staatsverschuldungen beziehungsweise Schuldenquoten berufen, wollen hier Steuererhöhungen zur Tilgung vermeiden. Wirtschaftswachstum, wie uns die Neoliberalen weismachen wollen, um aus der Staatsverschuldung herauszuwachsen, wird allein nicht ausreichend sein. Dann bleiben aber nur noch drastische Staatsausgabenkürzungen, also eine im Ergebnis gesellschaftlich zerstörerische Austeritätspolitik.

Genau hier unterscheiden wir uns von vielen anderen. Die Refinanzierung der Corona-Kredite darf nicht durch eine staatliche Austeritätspolitik, durch weitere Lohn- und Rentenverzichte, durch eine Umverteilung von den Arbeits- zu den Kapitaleinkünften erfolgen. Diese schon vor Corona praktizierte neoliberale Politik würde die bundesdeutsche Gesellschaft politisch und ökonomisch zerreißen.

Daher sind neben der Staatsverschuldung gezielte Steuererhöhungen notwendig. Die durch die Corona-Krise entstandenen Belastungen müssen gesellschaftlich gerecht verteilt werden. Deshalb haben wir zu Beginn der Pandemie im März die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe gefordert.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat dazu konkrete Berechnungen vorgelegt. Demnach könnten 310 Milliarden Euro durch eine einmalige Vermögensabgabe bei den reichsten Deutschen (0,7 Prozent der Bevölkerung) vereinnahmt werden. Dieser in Summe für die Vermögenden nicht übermäßige Betrag ist dringend von der Politik als ein Solidaritätsbeitrag einzufordern, zumal alle empirischen Befunde zeigen, dass in Deutschland eine hohe Vermögenskonzentration vorliegt.

Die einmalige Vermögensabgabe wird aber nicht ausreichen, um den Investitionsstau in Infrastruktur, Gesundheit und Bildung aufzulösen und vor dem Hintergrund der Klimakrise den dringend notwendigen sozial-ökologischen Umbau in der Gesellschaft zu finanzieren. Daher ist neben der Vermögensabgabe die 1997 ausgesetzte Vermögenssteuer wieder in Kraft zu setzen und die zukünftigen Gewinne der Unternehmen und Einkommen der privaten Haushalte sind gerechter als heute durch eine große Steuerreform anzugehen.

Mechthild Schrooten ist Sprecherin der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (AAW).
Heinz-J. Bontrup ist Sprecher der AAW.

 

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