01 Aug 2016

Freihandelsabkommen TTIP – Ausverkauf der Demokratie

von Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup

 

Neoliberale Austeritätspolitik, staatliche Schuldenbremsen, Umverteilung durch niedrigste Arbeitseinkommen (Lohnquoten) und Steuern auf Gewinn und Vermögen, selbst zum Preis einer gefährlichen Deflation und mit einem gesellschaftlichen Niedergang durch Massenarbeitslosigkeit und Verarmung erkauft, reichen offensichtlich den kapitalistischen Herrschaftseliten nicht. Der dazu schon lange neoliberal praktizierte Finanzmarkt-Kapitalismus2 und seine einseitige betriebswirtschaftliche Shareholder-value-Logik3 verlangen jetzt auch noch eine „marktkonforme Demokratie“ (Angela Merkel). Deshalb soll es, in logischer Konsequenz (zusätzlich), zu einer Ausschaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien kommen. Das international vagabundierende Großkapital will dazu, neben den eh schon bestehenden Eigentumsrechten, zusätzliche Sicherheiten durch zwischenstaatliche Freihandelsabkommen für seine in der Welt eingesetzten und hochkonzentriert verteilten Investitionen in Real- und Finanzkapital durchsetzen.

Bei den einzelnen Abkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada  sowie TTIP  (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA und beim allgemeinen Dienstleistungsabkommen TiSA (Trade in Services Agreement) geht es deshalb in erster Linie auch nicht um eine Privatisierung öffentlicher Güter oder Unternehmen, den endgültigen Abbau von heute schon kaum noch vorhandenen Zöllen oder um Chlorhühnchen, Hormonfleisch, Genfood sowie um die Beseitigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse wie u.a. einer Produkt-Harmonisierung von einklappbaren Autospiegeln, sondern entscheidend um einen Investorenschutz des Kapitals bzw. seiner Eigentümer (Shareholder). Demokratisch aus dem Volk gewählte Politiker wollen dazu allen Ernstes ihre Völker an privatwirtschaftliche Konzerne verkaufen, damit diese ihre einzig angestrebten Profitraten (Gewinn in Relation zum eingesetzten Eigenkapital) noch leichter als heute schon maximieren können.

Freihandelsdoktrin für mächtige und ohnehin schon reiche Staaten

Die Befürworter der Freihandelsabkommen argumentieren mit einer in der Wirtschaftswissenschaft seit fast 200 Jahre existierenden Theorie der absoluten und komparativen Kostenvorteile. Adam Smith (1723 bis 1790) beschrieb 1776 in seinem epochalen Werk „Der Wohlstand der Nationen“ eine erste geschlossene Theorie der Vorteile der internationalen Arbeitsteilung. Er zeigte, dass sich jedes Land auf die Produktion der Güter und Dienste konzentrieren solle, bei denen es über absolute Kostenvorteile verfügt. Dies ist aber nicht unproblematisch: Denn was passiert dann mit den Ländern, die bei keinem Produkt über einen solchen absoluten Vorteil verfügen? Diese Frage, die Smith nicht beantwortete, wurde erst später im Jahr 1817 vom britischen Ökonomen David Ricardo (1772 bis 1823) mit seiner Theorie des komparativen Kostenvorteils (lat. comparativus = vergleichend od. steigernd) beantwortet.

Ricardo ging bei seiner Untersuchung vom Mathuan-Vertrag aus, der 1703 von John Mathuan zwischen England und Portugal ausgehandelt worden war. In ihm war vereinbart worden, dass Portugal auf den Aufbau einer eigenen Tuchindustrie verzichtete und englisches Tuch kaufte; im Gegenzug räumte England portugiesischem Wein einen Zollvorteil von 33 Prozent ein.

In seinem Buch „Grundsätze der Volkswirtschaft und Besteuerung“4 zeigt Ricardo, warum eine produktiv und eindeutig stückkostenmäßig überlegene Nation dennoch Güter aus stückkostenteureren und produktiv/innovativ schlechter aufgestellten Ländern importieren sollte. In einer Fußnote im 7. Kapitel seines Buches verdeutlicht Ricardo den Kerngehalt seines Theorems noch einmal: „Zwei Menschen können sowohl Schuhe wie Hüte herstellen und doch ist der Eine dem Anderen in beiden Beschäftigungen überlegen.

Aber in der Herstellung von Hüten kann er seinen Konkurrenten nur um 20 Prozent übertreffen und in der von Schuhen um 33 Prozent. Würde es dann nicht im Interesse Beider liegen, dass der Überlegene sich ausschließlich auf die Schuhmacherei und der darin weniger Geschickte auf die Hutmacherei legen sollte?“

Anhand einer einfachen Matrix läßt sich der komparative Kostenvorteil gemäß Ricardo veranschaulichen. Dabei soll (A) für Portugal und (B) für England sowie (X) für Wein und (Y) für Tuch stehen. Vor der Spezialisierung durch internationale Arbeitsteilung sind in Portugal insgesamt 170 Arbeitskräfte (AK) mit der Herstellung von Wein (80 AK) und Tuch (90 AK) beschäftigt. In England sind insgesamt 220 AK gebunden.

In beiden Ländern zusammen beschäftigen sich 200 AK mit der Herstellung von Wein und 190 AK mit der Produktion von Tuch. Zusammen also 390 AK. Konzentriert sich nun Portugal ausschließlich auf die Herstellung von Wein, obwohl es bei beiden Gütern einen komparativen Vorteil hat, so können dennoch 10 Arbeitskräfte in Portugal und gleichzeitig sogar 20 AK in England eingespart werden. Insgesamt haben also beide Länder einen Vorteil. Es werden in Summe 30 Arbeitskräfte bei gleicher Produktion weniger gebraucht (vgl. Tab. 1).

Tab. 1: Komparative Kostenvorteile

X Y Summe
A 80 90 170
B 120 100 220
Summe 200 190 390
X Y Summe
A 2 x 80 160
B 2 x 100 200
Summe 160 200 360

Dies setzt aber im Gesamtsystem voraus, dass die sich jeweils auf bestimmte Güter und Dienste spezialisierenden Länder komparative Vorteile bei der jeweils anderen Ware haben. Ist dies nicht der Fall, so kehrt sich der Vorteil in einen Nachteil um. Wäre nämlich die Situation vor einer nationalen Güterspezialisierung und Freihandel dadurch gekennzeichnet, dass beide Länder einen komparativen Vorteil bei dem gleichen Produkt haben (Portugal (A) bei (X) und England (B) auch bei (X)), und sich jetzt jedes Land auf die jeweils produktivste Güterproduktion spezialisieren, so entstünde im Vergleich zur Ausgangssituation ein Überangebot an einem Gut (hier (Y): 210 > 190) und ein Mangel beim anderen Gut (hier (X): 180 < 200) (vgl. Tab. 2).

Tab. 2: Kontraproduktive komparative Kostenvorteile

X Y Summe
A 80 90 170
B 100 120 220
Summe 180 210 390

Deshalb setzt die Vorteilhaftigkeit des Freihandels immer zwingend voraus, dass die beiden austauschenden Länder ihren komparativen Vorteil bei dem jeweils anderen Produkt haben. Diese Annahme ist in der wirtschaftlichen Realität aber höchst problematisch, genauso wie die aus der Spezialisierung automatisch folgende Produktabhängigkeit.

Steigen dabei der Bedarf und die Nachfrage nach dem Produkt, worauf sich ein Land konzentriert hat, dann erzielt dieses Land auch Vorteile, sinkt dagegen die Nachfrage, so ist dies mit womöglich großen Nachteilen verbunden. Deshalb sollten Volkswirtschaften extreme Spezialisierungen trotz komparativer Kostenvorteile vermeiden. Die dadurch entstehenden Abhängigkeiten sind am Ende kontraproduktiv. Auch die anderen von Ricardo in seiner Theorie gesetzten Prämissen, wie das ignorieren des Geldes und ökonomischer Skalenerträge aus Massenproduktionen sowie das völlige Ausblenden von Marktmacht großer Unternehmen (die Theorie unterstellt die unrealistische Marktform einer vollkommenen Konkurrenz)5, lassen den in der Theorie abgeleiteten Vorteil eines Freihandels in der wirtschaftlichen Realität in einem anderen Licht erscheinen.

Dies kritisiert nicht zuletzt der US-amerikanische Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman. Freihandel nutzt in erster Linie nur den ohnehin schon wirtschaftlich mächtigen großen Konzernen und zudem reichen Ländern die über viel Geld und Ressourcen verfügen, und schafft gleichzeitig viele Verlierer und Arme – auch Arbeitslosigkeit, wie in unserer Beispielrechnung die 30 freigesetzten Arbeitskräfte zeigen6.

Es ist wie immer in der Ökonomie: Was die einen gewinnen, können die anderen nicht mehr haben. Letztlich entscheidet die wirtschaftliche Macht über die Verteilung der arbeitsteilig generierten Wertschöpfung in Form von Lohn und Mehrwert (bestehend aus Gewinn, Zins und Grundrente). Dies gilt für jede Volkswirtschaft immanent genauso wie für den internationalen Handel, so dass man letztlich sagen kann, dass die vielgelobte Freihandelsdoktrin weitgehend nichts anderes ist, als wirtschaftspolitische Ideologie zur Befriedigung von mächtigen Kapitalinteressen.

Breites Bündnis für Kapitalinteressen

Dabei gehorcht die heute neoliberal herrschende Politik den Interessen des international agierenden Großkapitals auf Basis der drei Säulentheorie des „Washington Consensus“.7 Demnach hat die Politik aus Sicht des Kapitals folgendes umzusetzen: Eine wettbewerbsorientierte (marktzentrierte) Wirtschaft zur Inflationsbekämpfung, eine staatliche Haushaltsdisziplin (ausgeglichener Staatshaushalt ohne Schuldenaufnahme), eine Deregulierung der staatlichen Sozialsysteme, die Privatisierung öffentlicher Güter und Unternehmen, Steuer- und Abgabensenkungen, eine internationale Handelsliberalisierung und eine Sicherung der Eigentumsrechte.

Der US-amerikanische Wirtschaftsnobelpreisträger, Joseph Stiglitz, bemerkt zu dieser einseitigen neoliberalen Doktrin: „Wenn man einem Papagei den Spruch ‚fiskalische AusteritätPrivatisierung und Marktöffnung‘ beigebracht hätte, dann hätte man in den achtziger und neunziger Jahren auf den Rat des Internationalen Währungsfonds (IWF) verzichten können. Denn dies waren seine drei Säulen der Empfehlungen nach dem ‚Washington Consensus‘.“8

Jetzt kann man, quasi als „vierte Säule“, zur Verschärfung einer neoliberalen Politik, noch die geplanten Freihandelsabkommen (Ceta, TTIP und TiSA) hinzufügen. Derartige Abkommen sind jedoch nicht neu. Allein Deutschland hat schon 130 solcher Abkommen auf bilateraler Ebene mit Konzernen abgeschlossen. Weltweit schätzt man die Anzahl auf mehr als 3.200 Verträge. Immanenter Bestandteil ist hier u.a. auch ein Investoren- bzw. Kapitalinteressenschutz durch private Schiedsgerichte. Diese „Gerichte“ agieren neben der staatlichen Gerichtsbarkeit und damit Rechtstaatlichkeit als eine Paralleljustiz.

Die Verhandlungen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit von hochbezahlten Wirtschaftsjuristen geführt. Es gibt weder öffentlich einsehbare Urteilsbegründungen noch die Möglichkeit einer Revision oder Berufung. Bis heute hat es weltweit über 500 solcher Schiedsverfahren gegeben. Damit wird es den Shareholdern ermöglicht, einen demokratisch verfassten Staat vor einem außergerichtlichen „Sondertribunal“ auf Schadensersatz zu verklagen, wenn den Kapitaleignern (Investoren) die demokratisch entstandenen politischen Entscheidungen (Gesetze) nicht passen, weil die Konzerne dadurch ihre maximal erwartete Profitrate gefährdet sehen. „So verklagte der Tabakkonzern Philip Morris Uruguay auf rund zwei Milliarden Dollar Schadenersatz wegen strenger Anti-Raucher-Gesetze. In einem anderen Fall verklagte der US-Ölkonzern Chevron den Staat Ecuador, weil zuvor Gerichte des Landes den Ölmulti wegen immenser Umweltverschmutzungen zu 9,5 Milliarden Dollar Schadenersatz verurteilt hatten. Auch Deutschland steht am Pranger: Der schwedische Energiekonzern Vattenfall will von der Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs-Beschlusses mehr als vier Milliarden Euro Schadenersatz.“9

Diese Klagen sind ein Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat, der das bestehende Verfassungsrecht als auch die einfache Gesetzgebung sowie die Gerichte (Judikative) in den Mitgliedsstaaten beugen. Der Deutsche Richterbund sieht hier deshalb ernsthafte rechtstaatliche Verletzungen vorliegen. Und auch Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst vom Zentrum für europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen kommen in einem Gutachten bezüglich Ceta zu folgendem vernichtenden Befund: „Die Einführung von Investor-Staats-Schiedsgerichten im Ceta verletzt das im Unionsrecht (Art. 19 EUV iVm Art. 263ff. AEUV) und im Grundgesetz verankerte richterliche Rechtsprechungsmonopol (Art. 92 GG). Der EU fehlt zudem die Kompetenz, ein solches Verfahren auf Portfolioinvestitionen und den Bereich der Finanzdienstleistung zu erstrecken.“10

Nicht hinreichende Modifikationen

Dennoch wurde aber nach fünfjährigen geheimen Verhandlungen, an den Parlamenten völlig vorbei11, am 26. September 2014 das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada paraphiert. Das Abkommen stand von Anfang an unter starker Kritik. Insbesondere der Investorenschutz durch private Schiedsgerichte. Der ehemalige EU-Handelskommissar, Karel de Gucht, hatte dennoch deutschen, selbst nur zaghaft vorgetragenen Änderungswünschen, eine klare Absage erteilt. Das Abkommen würde, auch beim Investorenschutz um kein Jota geändert. „Ich hoffe“, so der belgische Kommissar, „dass Ceta die Blaupause für das Abkommen mit den USA (TTIP) sein wird, denn es ist ein herausragendes Abkommen für Europa.“12

Bundeswirtschaftsminister, Sigmar Gabriel (SPD), setzte auf die Nachfolgerin des Belgiers, auf die jetzt agierende EU-Handelskommissarin, Cecilia Malmström, von der Liberalen schwedischen Volkspartei und verlangte Nachverhandlungen wegen der umstrittenen Investitionsschutz-Regelungen. „Es ist völlig klar, dass wir diese Investitionsschutz-Regeln ablehnen“, sagte Gabriel im Bundestag.13

Malmström eröffnete diesbezüglich tatsächlich noch einmal ein sogenanntes „Konsultationsverfahren“. Das Verfahren ist Anfang März 2016 abgeschlossen worden. Dabei haben sich nun endgültig Kanada und die EU auf die Einrichtung eines staatlichen (internationalen) Handelsgerichts geeinigt, dass zukünftig, anstatt privater Schiedsgerichte, über Investitionsschutzklagen von Unternehmen entscheiden soll.

Roland Süss, Handelsexperte des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac, moniert diese Entscheidung dennoch zu Recht: „Auch wenn die Klagen von Konzernen gegen Staaten dadurch etwas transparenter würden, bleiben wesentliche Kritikpunkte bestehen. Auch das neue System wäre gefährlich für Demokratie, Umwelt- und Sozialstandards. Es würde die Gestaltungsmöglichkeiten von Politik und Gesellschaft erheblich einschränken. Konzerne bekämen Sonderrechte außerhalb bestehender Rechtssysteme. Die finanziellen Risiken für EU-Mitgliedsstaaten würden enorm steigen. Steuergelder würden in Milliardenhöhe in die Kassen von Konzernen fließen. Selbst Entschädigungen für erwartete ‚legitime‘ zukünftige Gewinne könnten eingeklagt werden. Konzerne bekämen einen Hebel in die Hand, mit dem sie politische Entscheidungsträger zusätzlich unter Druck setzen könnten, um unliebsame politische Initiativen zu verhindern. Es wäre einseitig zum Vorteil der Investoren ausgerichtet.“14

Bei TTIP geht es um alles

In dem zur Unterzeichnung noch anstehenden TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA, das genauso wie das Abkommen mit Kanada ebenfalls antidemokratisch in Hinterzimmern in über 120 geheimen Treffen zwischen ausgesuchten Politik- und Wirtschaftsvertretern seit Juli 2013 verhandelt worden ist15, geht es abschließend um die grundsätzliche Ausrichtung der zukünftigen Wirtschaftspolitik in ganz Europa.

Hinter dem Abkommen, dem schon lange Verhandlungen seit 1990 vorausgegangen sind und die am 30. April 2007 ihren vorläufigen Höhepunkt in der Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen  der EU und den USA gefunden haben, verbergen sich rund 44 v.H. der weltweiten Wirtschaftsleistung und 60 v.H. aller Direktinvestitionen. Und wie im Ceta-Abkommen ist auch im TTIP ein Schutz der Kapital- und Profitinteressen großer Konzerne vorgesehen.

Man stelle sich dagegen nur einmal vor, das Abkommen würde den Schutz der abhängig Beschäftigten vor den vielfältigen Ausbeutungsmethoden der Unternehmer und maximale Löhne bei minimalen Gewinnen in der EU und den USA festschreiben wollen. Das Geschrei der Kapitaleigner und ihrer Claqueure aus Politik, Wissenschaft und Medien wäre riesengroß. Da legt sich die herrschende Politikelite dann lieber mit dem Kapital ins „Bett“.

Alternativ zum TTIP könnte man jedoch einen internationalen Schiedsgerichtshof zum Schutz der abhängig Beschäftigten, die millionenfach in den weltweit agierenden Konzernen beschäftigt sind, und zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt gegenüber den rein profitorientierten Konzernen einrichten. Denn: „Im Moment belohnt das globale Handelssystem die Zerstörung der Natur und des Menschen.

Die Beschränkung des Warenverkehrs wird von der WTO in Genf bestraft, Regierungen müssen dafür zahlen. Werden aber bei der Produktion die Umwelt verdreckt oder die Arbeiter misshandelt, dann spielt das keine Rolle. Schlimmer noch: Das Handelsrecht verhindert sogar, dass die Importländer dieser Waren sich gegen so etwas wehren. ‚das ist nicht mehr zeitgemäß‘, sagt Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Längst habe die UN andere Konventionen verabschiedet. Handelsregeln müssten mit denen mehr verzahnt werden. Damit sie den Kampf gegen die Verletzung von Menschenrechten stärken, nicht schwächen. Nötig wäre, das komplett veraltete internationale Handelsrecht zu entstauben.“16

Wachstums- und Beschäftigungsmystifikation

Wie hinter Ceta verbirgt sich auch hinter TTIP eine neoliberale Wachstumsgläubigkeit. Wachstum schaffe Wohlstand und Arbeitsplätze, so die ökonomisch naive Botschaft der Herrschaftseliten, um sich selbst möglichst maximal zu bereichern. Einmal abgesehen davon, dass Wirtschaftswachstum ein mystifizierender und falscher Wohlstandsindikator ist, wie mittlerweile selbst die neoliberal ausgerichtete EU-Kommission festgestellt hat, basiert die umweltzerstörende Wachstumsgläubigkeit auf der sogenannten G-I-B-Formel. Gibt den Unternehmern heute mehr Gewinn, dann tätigen sie auch mehr Investitionen, die wiederum zu mehr Beschäftigung führen. Genauso könnte man aber sagen, die Erde ist eine Scheibe. Nur glaubt dies keiner mehr. Der G-I-B-Formel aber schon, auch wenn sie längst empirisch widerlegt ist.

Auf mehr Gewinn folgt nicht automatisch eine reale Investition in Maschinen und Gebäude oder Produkte, in Bildung, Forschung und Entwicklung und Beschäftigung, sondern mehr Gewinne können durchaus in hochspekulative Finanzinvestitionen, in Derivate, an den internationalen Finanzmärkten zur Anlage kommen und damit letztlich zu weniger Beschäftigung führen.17 Mehr Wirtschaftswachstum allein ist zudem eine ökonomische Leeraussage. Ist das reale, also preisbereinigte, Wachstum kleiner als die Produktivitätsrate, dann geht in Folge das Arbeitsvolumen (Beschäftige mal Arbeitszeit je Beschäftigten) zurück, und es kommt trotz Wirtschaftswachstums bei unterlassener Arbeitszeitverkürzung zu einer geringeren Beschäftigung und damit zu (mehr) Arbeitslosigkeit.18

Und was soll nun realiter, bezüglich des propagierten Wachstums, der neoliberal angereizte transatlantische Freihandel zwischen den USA und der EU an zusätzlichem Wohlstand bringen? Hier fallen die wissenschaftlich fraglichen empirischen Zukunftseinschätzungen mehr als bescheiden aus. So soll das TTIP selbst laut einer optimistischen und von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie von 2017 bis 2027 gerade einmal ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von kumuliert 0,48 Prozent bringen.

Für die USA sei mit einem kumulierten Wachstum von 0,39 Prozent bis 2027 zu rechnen. „Das zusätzliche durchschnittliche Wachstum pro Jahr dank TTIP betrüge in der EU demnach nur mickrige 0,048 Prozentpunkte, und das bedeutet: Ein Wachstum in der EU ohne TTIP von beispielsweise 1,0 Prozent würde mit TTIP auf 1,048 steigen. In der ‚weniger ambitionierten‘ Variante, die darauf basiert, dass weniger Handelshemmnisse abgeräumt werden, stiege das Bruttoinlandsprodukt in der EU innerhalb von zehn Jahren bis 2027 gerade um 0,27 Prozent, pro Jahr also um 0,027 Prozentpunkte. Für die USA wären die Werte noch geringer.“19 Und das ifo Institut in München „errechnet“ bezogen auf das TTIP lediglich ein Beschäftigungswachstum – je nach Szenario – von rund 45.000 bis 181.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen – bis 2027 also maximal etwa 13.000 pro Jahr.20

Es geht um weitere neoliberale Umverteilung und Demokratieabbau

Es geht den neoliberalen Liberalisierern, Deregulierern und Marktradikalen in Wirklichkeit aber gar nicht um Wachstum und Arbeitsplätze. Nein, es geht nur um das Eine: Weiter soll von unten nach oben, von den Arbeits- zu den Besitzeinkommensempfängern, zu den Mehrwerteinkommen aus Gewinn, Zins und Grundrente, umverteilt werden.

Die realen Wachstumsraten werden immer geringer, daher soll bei einer womöglich stagnierenden Wirtschaft das Letzte aus den Arbeitskräften herausgepresst werden. Und dies gleich zweifach: Durch eine Umverteilung innerhalb der primären Markteinkommen und durch die staatliche Sekundärverteilung in Form von Steuern und Abgaben. Was die Kapitaleigner den Beschäftigten vor dem Hintergrund von Massenarbeitslosigkeit und in Folge schwacher Gewerkschaften an Lohn weggenommen haben (hier waren die nominalen Brutto-Einkommenssteigerungen kleiner als die Produktivitäts- und Inflationszuwächse), wollen sie natürlich danach nicht vom Staat in Form von Steuern und Abgaben wieder weggenommen bekommen.

Man muss es ökonomisch richtig verstehen, was hier mit Ceta und TTIP von einer neoliberal geprägten Politik intendiert ist: Der endgültige Kniefall vor den Kapitaleigentümern, vor den Shareholdern und ihren Profitinteressen. Es soll die kapitalistische Logik im Duktus des Shareholder-value-Konzepts in massiv verschärfter Form zur Umsetzung kommen. Nicht mehr der Profit soll Restgröße bei der Verteilung der Wertschöpfung sein, sondern das Arbeitseinkommen der abhängig Beschäftigten. Die Profitrate der Shareholder wird dabei durch ein Target return pricing21 vorab bei jeder Investition festgelegt, und die Arbeitseinkommen sind danach (ex post) darauf abzustimmen und kleinzuhalten.

Wie sagte doch, quasi synonym für alle Kapitalvertreter, der ehemalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, die Eigenkapitalrendite vor Ertragsteuern wird ab sofort auf 25 Prozent festgelegt. Ohne eine solche exakte Profitrate gibt es keine Investition mehr und bereits getätigte Investitionen müssen bei Nichterfüllung nach einer Adaptionszeit mit ihrer Desinvestition rechnen.

Die Kapitaleigner wollen sich endgültig durchsetzen

Dabei gibt es schon heute eine nicht akzeptable Machtasymmetrie zwischen Kapital und Arbeit in den jeweiligen Staatsverfassungen. So auch im deutschen Grundgesetz.22 Obwohl in der Ökonomie hinlänglich verifiziert ist, dass ein wie auch immer gearteter Produktionsprozess ohne den Einsatz des Menschen – seiner Arbeitskraft – ein Output und Wert nicht erzeugt werden kann, haben trotzdem das Kapital bzw. deren Eigentümer das ausschließliche Sagen in den Unternehmen über ihre Beschäftigten.

Final entscheiden über das Direktionsrecht23 nur die Unternehmer, ob sie Arbeitskräfte einstellen, wie diese unter vom Management organisierten straffen Hierarchien zu arbeiten haben, und wann sie zur Entlassung anstehen. Und bei Unternehmensverkäufen werden nicht nur die Assets auf einen anderen Kapitaleigner übertragen, sondern die Beschäftigten werden auch mit verkauft. Was sollen sie auch machen, sind sie doch abhängig vom Unternehmer. Sie erhalten nur dann einen ökonomischen Wert, wenn ein Kapitaleigner, oder wie es heute heißt, ein Investor, ihre Arbeitskraft am Arbeitsmarkt nachfragt und sie einstellt.

Die Verfassung deckt dies alles rechtlich ab und stuft hier die freie unternehmerische Entscheidung, abgeleitet aus der allgemeinen Berufsfreiheit (Art. 12 GG), in Verbindung mit dem Eigentum an den Produktionsmitteln (Art. 14 GG) höher ein als den arbeitenden Menschen, der letztlich die gesamte Ökonomie bewegt und einzig gesellschaftliche Neuwerte bzw. ein verteilbares Mehrprodukt in Form von Mehrwert (Gewinn, Zins und Grundrente) schafft – diesen aber nicht erhält.

Der Jesuitenpater und Ökonom Oswald von Nell-Breuning (1890 bis 1991) machte diesen Ausbeutungsprozess noch einmal 1960 anhand der sektoralen gesamtwirtschaftlichen Produktion und Verteilung der Wertschöpfung deutlich, als er schrieb: „In unserer Wirtschaft werden sowohl Konsumgüter als auch Kapital- oder Investitionsgüter produziert; die ersteren gehen, wie ihr Name besagt, in den Verbrauch, die letzteren dienen langfristiger Nutzung, für Wohnhäuser und dergleichen, oder dienen selbst wieder der Produktion, für Fabriken, Maschinen usw. An der Erzeugung beider Arten von Gütern wirken die Arbeitnehmer mit; für die Arbeitsleistung in diesen beiden Zweigen der Produktion zahlen die Unternehmer ihnen Arbeitslohn; dieser Arbeitslohn erscheint in der Erfolgsrechnung der Unternehmer als Kosten. Verwenden die Arbeitnehmer nun den ganzen Arbeitslohn zum Kauf der geschaffenen Verbrauchsgüter, so heißt das: die Unternehmer erhalten die ganze von ihnen als Kosten aufgewendete Lohnsumme zurück und geben dafür nur die produzierten Konsumgüter ab; die neugeschaffenen Kapital- oder Investitionsgüter verbleiben ihnen sozusagen gratis und franko. Man könnte das auch so ausdrücken: die Arbeitnehmer schenken den Unternehmern die Kapital- oder Investitionsgüter und sind zufrieden, als Entgelt für ihre Leistung im Produktionsprozess denjenigen Teil der produzierten Güter zu erhalten, der in Konsumgütern besteht. Auf diese Weise werden die Unternehmer reicher und reicher, die Arbeitnehmer bleiben Habenichtse.“24

Jetzt wollen die Kapitaleigner mit Ceta und TTIP auch noch zusätzlich die Politik, also ganze Staaten, vor ihren Interessenkarren spannen. Die bestehende und verfassungsrechtlich abgesicherte Machtasymmetrie zwischen Kapital und Arbeit reicht ihnen für ihr schon bestehendes Ausbeutungsregime nicht mehr. Das bisher neoliberal erfolgreich umgesetzte Umverteilungsparadigma hat die Kapitalmächtigen noch gieriger gemacht. Die schier unbegrenzten Profitansprüche sollen nicht nur über einen aufwendigen Lobbyismus-Apparat durchgesetzt werden,25 sondern jetzt auch über in Rechtsstaaten verfassungswidrige Sondertribunale („Schiedsgerichte“), die einstmals entstanden sind, um in Nicht-Rechtsstaaten ausländisches Kapital vor staatlicher Willkür zu schützen.

Nun ist es aber so, dass es noch nie im Kapitalismus einen „neutralen“ Staat gegeben hat. In einer parlamentarischen Demokratie ist es immer entscheidend, welche Partei mit welchen Interessen im Parlament die Mehrheit hat und – auch in Koalitionen – die Regierung bildet. Vertritt diese, wie im Fall der geplanten Freihandelsabkommen, ausschließlich die Interessen des Kapitals, der Unternehmer, oder nimmt sie zumindest Rücksicht auch auf die Interessen der abhängig Beschäftigten? Für Karl Marx ist diese Frage keine Frage: Im Kapitalismus setzt sich im bürgerlichen (interessenbesetzten) Staat final immer nur die in der Wirtschaft herrschende Kapitalklasse mit ihren einseitigen und letztlich aber das System selbstzerstörenden maßlosen Profitansprüchen durch. „Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuss“, so Marx, „der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet.“26

Politikversagen und privilegierte Komplizenschaft

Dazu hat am 25. September 2014 die Linke im Deutschen Bundestag bezüglich der SPD-Faktion einen weiteren Beweis angetreten. Sie zwang über einen Gesetzesantrag in namentlicher Abstimmung die ehemalige Arbeiterpartei, ihre wahren Interessen offenzulegen. Gegen ihren eigenen Parteibeschluss, der zusammen in einem Papier mit dem DGB einen Investorenschutz im Ceta und TTIP öffentlichkeitswirksam strikt ablehnt, stimmte die SPD im Bundestag dennoch für die Interessen des Kapitals, für den Investoren- bzw. Kapitalschutz. „Im Kern ging es darum“, schreibt der wirtschaftspolitische Sprecher der Links-Partei im Bundestag, Michael Schlecht, „die Bundesregierung auf die Ablehnung von Schiedsgerichten in den Freihandelsabkommen festzulegen. Denn der Parteibeschluss nützt nichts, wenn er Parteibeschluss bleibt.

Wirklich wirksam und verbindlich wird er erst, wenn ihn das Parlament beschließt. (…) Ergebnis der Abstimmung: der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Anders gesagt: Die SPD lehnte ihre eigenen Forderungen ab! Faktisch hat sie auch gegen den DGB gestimmt.“ Dieser hat aber bis heute nicht dagegen protestiert bzw. es nicht öffentlich gemacht. So ist es halt, könnte man resignierend feststellen, im staatsmonopolistischen Kapitalismus, wo der Staat gemeinsame Sache mit den privaten Monopolen und Oligopolen macht und wo selbst, wie Theodor W. Adorno und Max Horkheimer betonen, die Aussagekraft des Klassenbegriffs an seine Grenze stößt. „Der Unterschied von Ausbeutern und Ausgebeuteten tritt nicht so in Erscheinung, dass er den Ausgebeuteten Solidarität als ihre ultima ratio vor Augen stellte: Konformität ist ihnen rationaler. Die Zugehörigkeit zur gleichen Klasse setzt längst nicht in Gleichheit des Interesses und der Aktion sich um.“27

Der Politikwissenschaftler Kai Lindemann beschreibt vor dem Hintergrund der Grenzen des Klassenbegriffs in Anlehnung an den deshalb von Adorno und Horkheimer eingeführten „Racket-Begriff“, der ursprünglich den Zustand der Schutzgelderpressung von kriminellen Banden, wie der Mafia, definiert, den heutigen finanzmarktgetriebenen Neoliberalismus als ein Beutesystem von „Racketeers“. „Nicht ohne Grund hat der Racket-Begriff seinen Ursprung in der Schutzgelderpressung, denn Adorno und Horkheimer sehen fließende Übergänge zwischen der monopolkapitalistischen Praxis der Surplusaneignung (Mehrwertaneignung, d.V.) und der ‚außergesetzlichen‘ Herrschaft schutzgelderpresserischer Banden. Letztere betreiben die Aneignung lediglich mit Methoden, die zum Staatsmonopol – der ‚physischen Zwangsgewalt‘ – in Konkurrenz treten können. ‚Der Verbrecher‘, so Horkheimer, ‚repräsentiert das unrationellere, primitivere Racket gegenüber dem vom Staat geschützten Klassenmonopol. Sein Beruf weist auf früh- und vorbürgerliche Formen der Herrschaft zurück; sie wuchern als Mafia und Camorra verachtet in der Gegenwart wie gestürzte Gottheiten, die vor der neuen Religion zu dämonischen Mächten geworden sind.“28

Rackets sind heute „eine privilegierte Komplizenschaft, deren Strukturen durch die Festigkeit der internen, informellen Verbindungen und die Intensität der Verflechtung mit staatlichen und wirtschaftlichen, legalen und illegalen Strukturen bedingt ist. Die informellen Verbindungen sind dabei von der ideologischen Nähe der Mitglieder abhängig. Der Eintritt in das Racket ist das entscheidende Privileg, das über Macht oder Ohnmacht, Inklusion oder Exklusion entscheidet.“ Hier haben die abhängige Arbeit verrichtenden Massen nichts zu erwarten. Dies stellte schon 1776 Adam Smith fest, als er schrieb: „Der bedauernswerte Arbeiter, der gewissermaßen das ganze Gebäude der menschlichen Gesellschaft auf seinen Schultern trägt, steht in der untersten Schicht dieser Gesellschaft. Er wird von ihrer ganzen Last erdrückt und versinkt gleichsam in den Boden, so daß man ihn auf der Oberfläche gar nicht wahrnimmt.“29

Das müsste aber heute nicht mehr so sein. Dazu bedarf es jedoch kämpferischer Gewerkschaften, einer starken mehrheitlichen linken politischen Kraft im Parlament und auch einer merklichen außerparlamentarischen Opposition in Sozial- und Umweltverbänden sowie Kirchen und nicht zuletzt an den Hochschulen. Die Entrüstung der Bürger hat schon das 1996 geplante Multinationale Investitionsabkommen (MAI) und 2012 das multilaterale Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) zu Fall gebracht.30 Die europäische „Bürgerinitiative Stop TTIP“, eine Vereinigung von fast 300 europäischen Organisationen, hat bereits mehr als eine Million Unterschriften gegen TTIP gesammelt. Das macht Mut und Hoffnung.

Es ist noch nicht zu spät um das von den EU-Herrschaftseliten geplante Freihandelsabkommen TTIP zu verhindern. Ohne Massenproteste in Europa wird es aber schwierig werden. Die Großdemonstration in Berlin am 10. Oktober 2015 („TTIP & CETA STOPPEN! – Für einen gerechten Welthandel!“) mit 200.000 Menschen war hierfür ein wichtiger Auftakt.

 

Dieser Aufsatz ist erschienen in: ZEITPresse, Forumsblatt in Kooperation mit der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sommer 2016, ISSN 1813-8713

Fußnoten:

  1. Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontrup, Dipl.-Ökonom, Dipl.-Betriebswirt, Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaft an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Campus Recklinghausen und Sprecher der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik sowie Direktor am Westfälischen Energieinstitut. Forschungs- und Beratungstätigkeit mit dem Fokus auf allgemeine Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik als auch auf den mikroökonomischen Gebieten der Wettbewerbstheorie und -politik. Zahlreiche Bücher und Publikationen in Zeitschriften. Gerade erschien das überarbeitete Werk: Krisenkapitalismus Und EU-Verfall in zweiter Auflage, Köln 2016, ISBN: 978-3-89438-537-8
  2. Vgl. Bischoff, J., Zukunft des Finanzmarkt-Kapitalismus. Strukturen, Widersprüche, Alternativen, Hamburg 2006.
  3. Vgl. Sablowski, T., Shareholder Value, in: Urban, H.-J., (Hrsg.), ABC zum Neoliberalismus, Hamburg 2006, S. 201f.
  4. Vgl. Ricardo, D., Grundsätze der Volkswirtschaft und Besteuerung, Sammlung sozialwissenschaftlicher Meister, Bd. 5, 3. Aufl., Jena 1923.
  5. Vgl. Arndt, H., Irrwege der Politischen Ökonomie, München 1979, S. 45f.
  6. Vgl. Krugman, P., Schmalspur-Ökonomie, Die 27 populärsten Irrtümer über Wirtschaft, München 2002, S. 106ff.
  7. Vgl. Setton, D., Washington Consensus, in: Wissenschaftlicher Beirat von attac (Hrsg.), ABC der Globalisierung, Hamburg 2005, S. 202f.
  8. Stiglitz, J., Die Schatten der Globalisierung, Berlin 2002, S. 70.
  9. Sauer, S., Blaupause für TTIP, in: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2016, S. 16.
  10. Fischer-Lescano, A./Horst, J., Europa- und verfassungsrechtliche Vorgaben für das Comprehensive Economic and Trade Agreement der EU und Kanada (Ceta), Juristisches Kurzgutachten im Auftrag von attac/München, Bremen im Oktober 2014, S. 40.
  11. Vgl. Ploppa, H., Die Macher hinter den Kulissen. Wie transatlantische Netzwerke heimlich die Demokratie unterwandern, Frankfurt a.M. 2014.
  12. Frankfurter Rundschau vom 20.10.2015, S. 16.
  13. Frankfurter Rundschau vom 26.09.2014, S. 14.
  14. Süss, R., Alter Wein, neue Schläuche, Ceta: Sonderrechte für Konzerne bleiben, in: Frankfurter Rundschau vom 03.03.2016, S. 16
  15. Dabei verweigerte die US-Regierung selbst den deutschen Bundestagsabgeordneten den Einblick in die mittlerweile zwischen den USA und der EU konsolidiert verhandelten TTIP-Texte. Erst nach einer Kritik des Deutschen Bundestagspräsidenten, Norbert Lammert (CDU), in einem Schreiben an US-Botschafter John Emerson  (vgl. Schmale, H., Mauscheleien bei TTIP ohne Ende, in: Frankfurter Rundschau vom 28. Juli 2015, S. 5), dürfen jetzt die deutschen Volksvertreter in einem überwachten Raum im Bundestag, unter stark restriktiven Bedingungen, Einblick in die TTIP-Unterlagen nehmen (vgl. Geyer, S., Wie die USA die TTIP-Dokumente geheimhalten, in: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2016, S. 16).
  16. Pinzler, P., Das TTIP-Regime. Wie transatlantische Handelseliten die Welt dominieren, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 10/2015, S. 65.
  17. Vgl. Huffschmid, J., Politische Ökonomie der Finanzmärkte, 2. Aufl., Hamburg 2002.
  18. Vgl. Bontrup, H.-J., Massarrat, M. (Hrsg.), Arbeitszeitverkürzung jetzt! 30-Stunden-Woche fordern, Bergkamen 2013.
  19. Bode, T., TTIP, Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet. Die Freihandelslüge, München 2015, S. 55.
  20. Zitiert bei Bode, T., S. 59.
  21. Vgl. dazu ausführlich: Bontrup, H.-J., Target return pricing, in: Das Wirtschaftsstudium (WISU), Heft 4/2000
  22. Vgl. Bontrup, H.-J., Das Kapital dominiert. Das deutsche Arbeitsrecht ist asymmetrisch, in: Frankfurter Rundschau vom 05. November 2015, S. 18.
  23. Vgl. Pulte, P., Das deutsche Arbeitsrecht, 4. Aufl., Troisdorf 2011, S. 14f.
  24. von Nell-Breuning, O., Kapitalismus und gerechter Lohn, Freiburg i.Br. 1960, S. 140f.
  25. Vgl. Roth, J., Der Deutschland Clan. Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz, Frankfurt a. M. 2006, Tillack, H.-M., Die korrupte Republik. Über die einträgliche Kungelei von Politik, Bürokratie und Wirtschaft, Hamburg 2009
  26. Marx, K., Engels, F., Manifest der Kommunistischen Partei (1848), Berlin (Ost) 1983, S. 46.
  27. Adorno, T. W., Reflexionen zur Klassentheorie, in: ders., Gesellschaftstheorie und Kulturkritik, Frankfurt a.M. 1975, S. 11.
  28. Lindemann, K., Finanzkapitalismus als Beutesystem. Der Neoliberalismus und die Aktualität des Racket-Begriffs, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 9/2014, S. 82.
  29. Smith, A., Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen, München 1978, S. 56f., deutsche Übersetzung von Recktenwald, H. C., des 1776 erstmals von Adam Smith erschienenen Werks mit dem Originaltitel: „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations.
  30. Vgl. Wallach, L., TADTA – die große Unterwerfung, in: Le Monde diplomatique vom 08.11.2013

 

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